MICHAEL Rechtsanwaelte

Schlagwort: Netzbetreiber

LG Hamburg: „Slamming“ verboten

27. August 2008

Das ungefragte Umstellen eines Telefonanschlusses auf einen neuen Netzbetreiber (sog. Slamming) ist verboten und stellt eine abmahnfähige Wettbewerbsverletzung dar. Dies sei eine unzumutbare Belästigung der betroffenen Verbraucher und zugleich eine gezielte Behinderung anderer Wettbewerber (Urt. v. 27.03.2008 – Az.: 312 O 340/07).

Beitrag lesen