Einführung des Pfändungsschutzkontos („P-Konto“) beschlossen
27. April 2009Im Bundestag wurde am 23.04.09 der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Über den Inhalt der vorgesehenen Regelungen informiert das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz: ´Mit der Reform des Kontopfändungsschutzes wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) eingeführt. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in […]