FG RL-P: Bei der Berechnung der Rückstellung für noch ausstehenden Urlaub ist auch das anteilige 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld) zu berücksichtigen
31. Mai 2006Mit Urteil zur Körperschaftsteuer 1999 vom 15. März 2006 (Az.: 1 K 2369/03) hat das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob bei der Berechnung einer Rückstellung für ausstehenden Urlaub das (anteilige) 13. Monatsgehalt mit einzubeziehen ist.