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BSG: Unwiderrufliche Freistellung eines Arbeitnehmers läßt Versicherungspflicht NICHT (mehr) entfallen

19. Februar 2009

von Rechtsanwalt Christoph Wink Fachanwalt für Arbeitsrecht     Mit seinem Urteil vom 24.09.2008 (B 12 KR 22/07 R)  hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass die vereinbarte, unwiderrufliche Freistellung eines Mitarbeiters bis zu dem Zeitpunkt seines Ausscheidens nicht zu einem Fortfall der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung führt – und damit zu einer erheblichen Rechtssicherheit im Zusammenhang […]

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