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KG Berlin: Anbieterangaben auf „mich“-Seite (eBay) zulässig / Fehlender Ausweis der Umsatzsteuer kein erheblicher Wettbewerbsversto

6. Juni 2007

 von Rechtsanwalt Christoph Wink Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 11.05.2007 (5 W 116/07) entschieden, dass der Anbieterkennzeichnungspflicht (Impressumpflicht) nach § 5 TMG in einem Internetauftritt bei eBay auch durch einen Eintrag auf einer nachgelagerten Seite (bei eBay i.d.R. die „mich“ – Seite) genügt wird. Zudem hat das KG befunden, dass die fehlende Angabe über die in dem ausgewiesenen Angebotspreis enthaltenen Mehrwertsteuer […]

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