KG Berlin: AGB-Klausel „Teillieferungen und Teilabrechnungen sind zulässig“ ist wettbewerbswidrig
19. Februar 2008Eine Klausel in AGB mit der Formulierung „Teillieferung und Teilabrechnungen sind zulässig“ ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen (§§ 323 Abs. 1, Abs. 4, 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB) unvereinbar und verstößt gegen das Klauselverbot in § 309 Nr. 2a BGB. Dies hat das KG Berlin mit Beschluss vom 25.01.2008 (Az. 5 W […]