OLG Celle: Kein Schadenersatz für Gewerbetreibende bei Nichteintragung in Telefonbuch
29. September 2006Ein Gewerbetreibender hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Deutsche Telekom, wenn diese es versehentlich unterlässt, ihn für ein Jahr in das örtliche Telefonbuch einzutragen. Das hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle mit Urteil vom 7. September 2006 entschieden (8 U 99/06).