KG Berlin: Telefonnummer in der Rückgabebelehrung und unvollständige Angaben zu Auslandsversandkosten berechtigen nicht zur Abmahnung
10. Dezember 2007Das KG Berlin hat mit Urteil vom 07.09.2007 (5 W 266/07) klargestellt, dass weder unvollständige Angaben zu den Auslandsversandkosten noch die Angabe einer Telefonnummer in der Rückgabebelehrung zur Abmahnung berechtigen. Der Rechtsauffassung des OLG Frankfurt (Urteil vom 17.6.2004 – Az. 6 U 158/03), wonach die Veröffentlichung einer Telefonnumer in der Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig ist, hat sich das […]