LG München: Kein „automatisches“ Akteneinsichtsrecht für Rechteinhaber bei Urheberrechtsverletzungen
29. Mai 2008Das LG München I hat mit Beschluss vom 12.03.2008 (5 Qs 19/08 – 382 Ujs 702186/08 (StA)) entschieden, dass im Fall von Urheberrechtsverletzungen über sog. „Tauschbörsen“ ein berechtigtes Interesse der Rechteinhaber auf Gewährung von Akteneinsicht nicht „automatisch“ aus deren Verletzteneigenschaft folgt.