MICHAEL Rechtsanwaelte

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OLG Köln: Kosten einer nach Erlass einer einstweiligen Verfügung ausgesprochenen Abmahnung sind nicht erstattungsfähig

25. Januar 2008

Es besteht grundsätzlich nur ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine vorgerichtliche Abmahnung. Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 07.12.2007 (Az. 6 U 118/07) klargestellt, dass die Kosten einer erst nach Erlass einer einstweiligen Verfügung ausgesprochenen Abmahnung demgegenüber nicht erstattungsfähig sind. In Fällen, in welchen eine Abmahnung erst nach Erwirken, aber noch vor Zustellung eines […]

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