VG Münster: Kein Anspruch auf Befreiung vom Sexualkundeunterricht
17. Juni 2006Ein Gymnasiast und seine Eltern haben vor dem Verwaltungsgericht Münster vergeblich die Feststellung begehrt, dass der Schulleiter ihn vom Sexualkundeunterricht der 6. Klasse im Januar 2006 hätte befreien müssen. Auch ihre Anträge, bestimmte Passagen aus den Richtlinien des nordrhein-westfälischen Schulministeriums für die Sexualerziehung zu streichen, blieben erfolglos.