Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung – Was ist sinnvoller ?
Das Gesetz gibt dem Unternehmer ein Wahlrecht, ob er den Verbrauchern entweder ein Widerrufsrecht oder ein Rückgaberecht gewährt. In der Vergangenheit haben wir bereits darüber informiert, dass Widerrufsrecht und Rückgaberecht keinesfalls gleichzeitig eingeräumt werden dürfen. Das Landgericht Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 01.11.2006 entschieden (Az. 3-08 0 164/06), dass die gleichzeitige Verwendung einer Widerrufs- und Rückgabebelehrung zur Abmahnung berechtigt. Der Unternehmer sollte sich deshalb entscheiden, ob er eine Widerrufsbelehrung oder eine Rückgabebelehrung verwendet. Um dem Händler diese Entscheidung zu erleichtern, stellen wir im Folgenden einmal die Vor- und Nachteile der Widerrufsbelehrung gegenüber der Rückgabebelehrung vor.
Zu beachten ist jedoch, dass eine Rückgabebelehrung dem Verbraucher in Textform eingeräumt werden muss, § 356 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BGB. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (Beschluss vom 07.05.2007 – Az: 103 O 91/07) soll deshalb die Verwendung einer Rückgabebelehrung bei eBay wettbewerbswidrig sein.Unternehmern, die ihre Waren über Handelsplattformen verkaufen, bei denen ähnlich wie bei eBay und Amazon bereits mit dem Klick des Käufers der Kaufvertrag zustande kommt, ohne dass es noch einer besonderen Annahmeerklärung durch den Unternehmer bedarf, können wir daher nicht empfehlen, statt einer Widerrufsbelehrung eine Rückgabebelehrung zu verwenden.
Der Vorteil der Widerrufsbelehrung gegenüber der Rückgabebelehrung besteht darin, dass dem Käufer bei einem Warenpreis bis 40 € die Rücksendekosten auferlegt werden können. Dies ist im Rahmen einer Rückgabebelehrung nicht möglich.
Die Widerrufsbelehrung hat allerdings einen entscheidenden Nachteil: Der Käufer kann sein Widerrufsrecht in Textform ausüben, bevor er die Ware an den Unternehmer zurücksendet. Der Verkäufer ist dann verpflichtet, den Kaufpreis zurückzuerstatten, ohne sich sicher sein zu können, ob und in welchem Zustand er die Ware zurückerhält. Demgegenüber kann der Verbraucher das Rückgaberecht ausschliesslich durch eine rechzeitige Rücksendung der Ware ausüben. Der Unternehmer muss den Kaufpreis also auch erst dann zurückerstatten, wenn er wieder in Besitz der Ware ist. Er kann dann deren Zustand prüfen und ggf. Wertersatzansprüche geltend machen.
Zusammenfassend ist also die Widerrufsbelehrung nur bei Waren geringeren Wertes sinnvoller. Bietet der Betreiber eines Online-Shops dagegen überwiegend höherwertige Waren an, ist das Rückgaberecht für ihn günstiger.
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