MICHAEL Rechtsanwaelte

Zentrales Testamentsregister (ZTR)

Das Zentrale Testamentsregister

Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland hat am 1. Januar 2012 den Betrieb aufgenommen. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen.

Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind. Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers gesichert, und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden.

Auch unser Notariat ist seit dem 01.01.2012 an das ZTR angeschlossen, so dass alle bei uns beurkundeten Testamente im ZTR erfasst werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.testamentsregister.de

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