Ausländer- und Asylrecht
Das Ausländerrecht regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Integration sowie die Rechte und Pflichten von Ausländern in Deutschland. Wir beraten und unterstützen in allen Fragen rund um das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Freizügigkeitsgesetz/EU und weitere internationale Abkommen.
1. Einreisebestimmungen:
- Visumspflicht: Viele Nicht-EU-Bürger benötigen für die Einreise ein Visum (Schengen-Visum oder nationales Visum).
- Visumfreie Einreise: Für bestimmte Länder (z. B. privilegierte Drittstaaten wie Serbien, Albanien) ist ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ohne Visum möglich.
2. Aufenthaltstitel:
- Visum: Ermöglicht kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen, z. B. für Tourismus oder Geschäftsreisen.
- Aufenthaltserlaubnis: Zeitlich befristet für bestimmte Zwecke wie Studium, Arbeit oder Familiennachzug.
- Niederlassungserlaubnis: Erlaubt einen unbefristeten Aufenthalt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Sprachnachweis B1, ausreichendes Einkommen und Wohnraum, Rentenanspruch, etc).
3. Arbeits- und Bildungsrecht:
- Arbeitserlaubnis: Drittstaatsangehörige benötigen eine Erlaubnis, oft mit bestimmten Auflagen.
- Blaue Karte EU: Erleichtert hochqualifizierten Fachkräften den Zugang zum Arbeitsmarkt.
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Notwendig für reglementierte Berufe wie Medizin oder Ingenieurwesen.
- Studienvisa: Internationale Studierende müssen eine gesicherte Finanzierung nachweisen.
4. Asyl- und Flüchtlingsrecht:
- Asylrecht: Schutz für politisch Verfolgte gemäß Artikel 16a des Grundgesetzes.
- Flüchtlingsstatus: Gilt nach der Genfer Flüchtlingskonvention für Personen, die vor Krieg oder Verfolgung fliehen.
- Subsidiärer Schutz: Wird gewährt, wenn keine Flüchtlingseigenschaft vorliegt, aber dennoch Gefahr für Leib und Leben besteht.
- Duldung: Gewährt vorübergehendes Bleiberecht bei Abschiebestopp oder aus humanitären Gründen.
5. Familiennachzug:
- Ehegatten- und Kindernachzug: Möglich für anerkannte Flüchtlinge sowie ausländische Arbeitnehmer.
- Sprachnachweise: Grundsätzlich müssen die Familienangehörigen im Falle des Familiennachzugs einfache Deutschkenntnisse (A1) nachweisen.
- Finanzielle Sicherstellung: Der Lebensunterhalt der nachziehenden Familie muss gesichert sein und ausreichend Wohnraum zur Verfügung stehen.
6. Integration und Staatsangehörigkeit:
- Integrationskurse: In vielen Fällen verpflichtend, insbesondere für Asylberechtigte.
- Einbürgerung: Grundsätzlich nach acht Jahren Aufenthalt möglich, sofern Sprach- und Einbürgerungstests bestanden werden, der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln sichergestellt werden kann und ein Anspruch auf Altersrente erworben worden ist.
- Doppelte Staatsbürgerschaft: Unter bestimmten Bedingungen erlaubt, insbesondere für EU-Bürger.
7. Abschiebung und Ausweisung:
- Abschiebung: Erfolgt bei illegalem Aufenthalt oder nach abgelehntem Asylantrag.
- Ausweisung: Kann angeordnet werden, wenn eine Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.
- Abschiebeschutz: Wird gewährt, wenn im Herkunftsland ernsthafte Gefahr für Leib und Leben besteht.
Wir stehen Ihnen in nahezu allen vorstehend dargelegten Themen beratend zur Seite und unterstützen Sie kompetent bei allen aufenthaltsrechtlichen Fragen, von der Einreise bis zur Einbürgerung.