Familienrecht
Als Teil des Zivilrechts betrifft uns das Familienrecht in all unseren rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie. Es deckt viele wichtige Lebensbereiche ab – von Ehe und Partnerschaft bis hin zu Verwandtschaft und elterlicher Sorge. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die zentralen Themen, mit denen wir uns gemeinsam befassen können:
1. Ehe- und Partnerschaftsrecht:
Wenn wir eine Ehe schließen oder uns trennen, entstehen zahlreiche rechtliche Fragen.
Die Ehe regelt unsere Rechte und Pflichten als Ehepartner sowie die Folgen einer Scheidung.
- Wir können beispielsweise einen Ehevertrag abschließen und güterrechtliche Regelungen wie Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung vereinbaren.
- Im Falle einer Trennung oder Scheidung helfen wir Ihnen bei Fragen zum Unterhalt oder zur Vermögensaufteilung.
- Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, genießen seit 2017 weitgehend die gleichen Rechte wie Ehepaare.
2. Eltern- und Kindschaftsrecht:
Wenn wir Kinder haben, stehen das Wohl des Kindes und klare rechtliche Verhältnisse im Mittelpunkt.
Die rechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern umfassen insbesondere:
- die elterliche Sorge (gemeinsame oder alleinige)
- das Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils
- die Regelung von Unterhaltspflichten
- Adoption oder Pflegekindschaft
Auch im Kindschaftsrecht unterstützen wir Sie, etwa bei der Feststellung der Elternschaft, bei Streitigkeiten über das Umgangs- und das Sorgerecht oder bei der Wahrung der Rechte Ihres Kindes wie etwa der Berechnung und Einforderung des Kindesunterhaltes.
3. Unterhaltsrecht:
In vielen familiären Konstellationen stellt sich die Frage nach Unterhaltsansprüchen.
- Ehegattenunterhalt kann z. B. während der Trennung oder nach der Scheidung beansprucht werden.
- Elternunterhalt kann im Falle der Bedürftigkeit der eigenen Eltern auf Grund von Pflege oder Krankheit eingefordert werden.
- Wir beraten Sie außerdem zum Kindesunterhalt – dieser gilt meist bis zum 18. Lebensjahr, bei Ausbildung oder Studium auch darüber hinaus.
4. Scheidungsrecht:
Wenn Sie sich scheiden lassen, begleiten wir Sie durch das gesamte Verfahren.
- Wir klären gemeinsam, ob die Voraussetzungen für eine Scheidung erfüllt sind, wie das Trennungsjahr abläuft und wann beispielsweise eine Härtefallscheidung möglich ist.
- Auch die Vermögensaufteilung – insbesondere der Zugewinnausgleich – sowie der Versorgungsausgleich und die Unterhaltsfragen nach der Scheidung gehören zu den wichtigen Themen, bei denen wir an Ihrer Seite stehen.
5. Verwandtschaftsrecht:
Dieses regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen uns und unseren Verwandten.
- Dazu gehören auch Fragen der Erbfolge, etwa wer was erbt, wenn kein Testament vorliegt, sowie das Pflichtteilsrecht.
- Ebenso ist die Frage der Zuständigkeit und der eigenen Befugnisse zu klären, wenn ein naher Angehöriger aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst wichtige Entscheidungen zu treffen.
6. Vermögensrecht innerhalb der Familie:
- Das Güterrecht bestimmt unsere Vermögensverhältnisse in einer Ehe oder Partnerschaft. Wir beraten Sie zur Zugewinngemeinschaft, zur Gütertrennung oder zur Gütergemeinschaft.
- Auch erbrechtliche Fragen innerhalb der Familie, insbesondere rund um das Pflichtteilsrecht oder die gesetzliche Erbfolge, sind Teil unserer Beratung.
Wichtige gesetzliche Grundlagen:
Auch erbrechtliche Fragen innerhalb der Familie, insbesondere rund um das Pflichtteilsrecht oder die gesetzliche Erbfolge, sind Teil unserer Beratung.
Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt außerdem das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).
Das Familienrecht betrifft oft sehr persönliche und emotionale Lebenssituationen, weshalb ein Großteil der familienrechtlichen Streitigkeiten auch bei Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden. Wir legen besonderen Wert auf eine einfühlsame, vertrauensvolle und zugleich lösungsorientierte Beratung – sei es bei Fragen zur Trennung, zum Umgangsrecht, zur elterlichen Sorge oder zur Regelung gemeinsamer Vermögensverhältnisse.