Ärger mit Onlineanbieter „mega-downloads.net“
Die Verbraucherzentralen (unter anderem auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unter http://www.vz-bawue.de) warnen in den vergangenen Wochen vor „Mega-Ärger“ mit dem Onlineanbieter www.mega-downloads.net.
Auf der Homepage bietet das in den Arabischen Emiraten ansässige Unternehmen BlueByte diverse Software – insbesondere Freeware (Virenschutz, Webbrowser, Mediaplayer, etc.) – an. Unbedarfte Surfer finden das „Angebot“ allzu leicht über die einschlägigen Suchmaschinen (Google, etc.). Zum Download der Software – die in der Regel auf anderen Internetseiten kostenlos zum Download zur Verfügung steht – müssen persönliche Daten eingegeben werden. Die Eingabe der Daten führt dann letztlich – so zumindest nach Ansicht dieses Unternehmens – zu einem kostenpflichtigen Abo-Vertrag mit einer Laufzeit von (mindestens) zwei Jahren zu jeweils € 96,-. Der Schock folgt dann in Form einer eMail-Rechnung und Drohungen mit der Einschaltung von Inkassodiensten und Rechtsanwälten.
Wir haben bereits die ersten Anfragen zu der Thematik erhalten und weisen auf folgende grundlegenden Punkte hin:
- Geben Sie als Nutzer persönliche Eingaben nur auf vertrauenswürdigen Websites ein.
- Dokumentieren Sie alles zu dem Angebot des Anbieters (per Screenshot, etc.), insbesondere die „Angebotsseite“, die AGB und Ihre Eingaben. Bewahren Sie auch etwaige eMail-Korrespondenz auf.
- In der Regel steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, darüber ist zu belehren. Üben Sie dieses Recht aus, wenn Sie den Vertragsschluß nicht beabsichtigen oder beabsichtigt haben. Den Nachweis über den Zugang müssen Sie führen – daher sollten möglichst alle (Übertragungs-) Formen ausgenutzt werden (Fax, eMail). Am sichersten wäre die Zustellung mittels eines Boten (der den Zugang beweisen könnte) – bei einem Unternehmen mit Sitz in Dubai leider schwerlich realisierbar.
- Darüber hinaus steht Ihnen ggf. auch die Möglichkeit zur Anfechtung des Vertrages zur Seite.
- Abo-Verträge haben eine vorgegebene Laufzeit, die sich regelmäßig verlängert. Der Vertrag muss (falls Widerruf oder Anfechtung nicht durchgreifen, was letztlich ein Gericht zu prüfen hat) daher in jedem Fall gekündigt werden.
Gerne beraten wir Sie über die Erfolgsaussichten einer Rechtsverteidigung. Hierzu wenden Sie sich an RA Christoph Wink in unserem Ennepetaler Büro unter (02333) 609 605 -40 oder senden uns eine Mail an ferber@rae-michael.de .
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