MICHAEL Rechtsanwaelte

Sperrandrohung von Energieunternehmen gegenüber Verbrauchern unzulässig

Beim Bundeskartellamt haben sich zahlreiche Privatverbraucher darüber beschwert, dass Ihnen Energieversorgungsunternehmen drohen, die Strom- bzw. Gaslieferung einzustellen, wenn sie Preiserhöhungen nicht bezahlen.
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MR Branchen: Kanzlei MICHAEL vertritt über 200 Betroffene

Durch die Medienberichte der letzen Tage hat sich herausgestellt, dass von der Masche der MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft weit mehr Menschen betroffen sind als zunächst erwartet. Die Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare vertritt nunmehr schon über 200 Mandanten in dieser Sache gegen den Telefonbuchverlag und Herbert Rossa.

Betroffene können den aktuellen Stand in dieser Sache zunächst einmal über unsere Sonderseite zum Thema MR oder per Telefon unter 02332 704166 erfragen.

Nach dem Bericht im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL, werden am kommenden Donnerstag (28.09) auch SAT 1 (Sendung Akte 06, 22.15 h) und am kommenden Dienstag (26.09) Kabel 1 (Sendung Bizz, 23.15 h) über das Thema berichten. In der Sendung bizz soll dem MR Geschäftsführer Herbert Rossa das berühmte „Fass ohne Boden“ verliehen werden.

Der SPIEGEL berichtet über MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft

In seiner morgigen Ausgabe wird der SPIEGEL (Ausgabe 36/2006) über die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft berichten. Bereits heute ist der Artikel als E-Paper online zu kaufen. Darin wird MR als derzeit aktivstes Adressbuchunternehmen dargestellt:

MR gilt hierzulande lediglich als eifrigster Abzocker. Neben den Rostockern sind mindestens 30 weitere Firmen mit ähnlichen Formularen aktiv, manche europaweit. Die Masche ist immer ähnlich. Das MR-Formular mit Branchenbuch-
Briefkopf sieht aus, als käme es von den „Gelben Seiten“. Durch das Wort „Korrekturabzug“ wird zudem suggeriert, dass bereits ein geschäftlicher Kontakt besteht. Und wer unterschreibt, muss zahlen.

Über den Zusammenhang zwischen dem MR Geschäftsführer Herbert Rossa und der Frima Branchenklick bzw. weiteren dubiosen Adressbuchverlagen berichtet der SPIEGEL Folgendes:

Vieles deutet darauf hin, dass einige der Adressbuch-Schwindler europaweit verdrahtet sind. So führt die Spur von MR in Rostock in den Raum Ingolstadt und von dort in die Schweiz zu einem internationalen Netzwerk von dubiosen Adressbuchverlagen. Ingolstadt und Umgebung gilt als eines der Zentren hiesiger Adressbuch-Spezies.
Dort lernte auch MR-Geschäftsführer Rossa. Der 44-Jährige, der auch mal mit E-Mail-Adressen operiert, die mit „conan007“ beginnen, war früher bei dem Online-Adressbuchportal Branchenklick beschäftigt. Die Firma arbeitete mit dem Branchenbuch-Trick, bis das Landgericht Hamburg sie im vergangenen Jahr vorläufig stoppte. Einige Zeit später verließ Rossa Ingolstadt und zog nach Rostock, wo er das nahezu gleiche Geschäft startete, mit fast identischem Formular. Selbst der Text des Kleingedruckten wirkt abgeschrieben.

Mittlerweile dürfte der Druck, der auf Herbert Rossa lastet, erheblich gestiegen sein:

Die Rostocker Staatsanwälte ermitteln bereits gegen MR wegen Betrugsverdachts. Bis jetzt sind über hundert Strafanzeigen eingegangen. Ihre Münchner Kollegen ermitteln gegen Heller. Und in der Schweiz sammeln Fahnder Material gegen Lüdenbach.

Der gesamte Text des Artikels ist dem aktuellen SPIEGEL zu entnehmen, der ab morgen am Kiosk erhältlich ist.

Heise-Urteil: Berufungsentscheidung liegt nun vor

Von Rechtsanwalt Christian Solmecke

In einem viel diskutierten Urteil des Landgerichts Hamburg wurde der Heise-Verlag verpflichtet, seine Internetforen auf rechtsverletzende Äußerungen zu überprüfen und solche Beiträge ggfs. zu löschen. Gegen diese Entscheidung legte der Heise Verlag beim OLG Hamburg Berufung ein. Obwohl der Verlag die Berufung verloren hat, feiert er die Entscheidung als Erfolg.
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Vorsicht vor den MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft Stornoangeboten

Nachdem sich zahlreiche Kunden der MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft GmbH weigern, die horrenden Rechnungen für den Eintrag in meinbranchenbuch.de zu zahlen, bietet MR nunmehr mehrern Kunden an, gegen Zahlung von 232 € incl. MwSt. aus dem Vertrag gelassen zu werden. Auch dabei handelt es sich offenbar um einen Trick. Die Stornierung soll nur für das Vertragsjahr 2006/2007 und offenbar nicht für das Folgejahr gelten. Das wird auch dadurch deutlich, dass nur die Rechnung in Höhe von 1249,03 €, nicht aber der gesamte Vertrag storniert werden soll. Es ist also damit zu rechnen, dass MR im nächsten Jahr wieder die volle Summe forden wird. Von der Unterzeichnung solcher Stornierungsangebote ist daher abzuraten.

Bundeskartellamt untersagt Lottogesellschaften wettbewerbswidriges Verhalten

Das Bundeskartellamt hat den regionalen Lottogesellschaften sowie dem Lotto- und Totoblock verschiedene Verstöße gegen das deutsche und europäische Kartellrecht untersagt. Es hat im Einzelnen verboten,

  • gewerbliche Spielvermittler am Aufbau von stationären Vermittlungsstellen für Lotterien z.B. in Supermärkten und Tankstellen zu hindern,
  • eine räumliche Marktaufteilung zwischen den 16 deutschen Lottogesellschaften vorzunehmen und
  • die von den gewerblichen Spielevermittlern eingenommenen Spieleinsätze mit dem Ziel zu erfassen, die Spieleinsätze unter den Bundesländern wettbewerbsneutral aufzuteilen.

Die Entscheidung des Bundeskartellamts ist sofort vollziehbar.
Das Bundeskartellamt befasst sich nicht mit der äußeren Rechtfertigung des staatlichen Wett- und Lotteriemonopols gegenüber privaten Anbietern wie z.B. Bwin. In den Untersuchungen des Amtes geht es ausschließlich um die Vermittlung und den Vertrieb der „staatlichen“ Produkte der Lottogesellschaften und die räumliche Marktaufteilung dieser Lottogesellschaften.
Das Bundeskartellamt wendet sich in seiner Entscheidung zunächst gegen das Verhalten der Lottogesellschaften gegenüber den sog. „gewerblichen Spielevermittlern“. Diese gewerblichen Spielevermittler wie Faber, Tipp24 oder Jaxx vermitteln Lottospieler gegen Provision an die Lottogesellschaften, schließen jedoch selbst keine Spielverträge mit den Verbrauchern ab. Die Spielevermittler hatten sich zunächst auf die Anwerbung von Kunden im Internet, per Post und per Telefon beschränkt und wollen nun auch stationäre Annahmestellen z.B. in Supermärkten und Tankstellen aufbauen. Die Lottogesellschaften haben vereinbart, keine Spieleinsätze anzunehmen, die gewerbliche Spielevermittler im Wege dieser stationäre Vermittlung erzielen. Der Beschluss des Bundeskartellamts untersagt den Lottogesellschaften diesen Boykott. Das Verhalten der Lottogesellschaften stellt nach deutschen und europäischem Recht eine wettbewerbsbeschränkende Absprache, eine verbotene Aufforderung sowie den Missbrauch einer markbeherrschenden Stellung dar. Kartellamtspräsident Böge: „Der Lotteriestaatsvertrag lässt die gewerbliche Vermittlung der staatlichen Lotterieangebote durch Private ausdrücklich zu, ohne bestimmte Vermittlungswege vorzuschreiben oder auszuschließen. Es ist nicht ersichtlich, warum Lotterien über Internet, Post oder Telefon angeboten werden dürfen, die Vermittlung über stationäre Vermittlungsstellen aber unzulässig sein sollte.“
Weiterhin hat das Bundeskartellamt den Lottogesellschaften eine Regelung untersagt, wonach sie ihre Tätigkeit absprachegemäß auf ihr jeweiliges Heimat-Bundesland beschränken. Diese räumliche Marktaufteilung verstößt ebenfalls gegen deutsches und europäisches Recht und war deswegen zu untersagen. Präsident Böge: „Die Regelung im Blockvertrag stellt eine klassische Gebietsaufteilung zwischen den Lottogesellschaften dar und ist wie eine Preisabsprache eine besonders schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkung. Durch die Entscheidung des Bundeskartellamts wird der Wettbewerb der Lottogesellschaften untereinander belebt. Diese Wettbewerbsöffnung kommt dem Verbraucher zu Gute, da er künftig zwischen dem oft differierendem Angebot aller Lottogesellschaften auswählen kann.“
Schließlich hat das Bundeskartellamt den Lottogesellschaften ein umfassendes Informationssystem untersagt, nach dem die Bundesländer im einzelnen über die Einnahmen der gewerblichen Spielevermittlung mit dem Ziel informiert werden, die Einnahmen wettbewerbsneutral entsprechend dem Umfang der sonstigen Einnahmen zu verteilen. Hierdurch kommen die Spieleinsätze letztlich dem Bundesland zugute, aus dem der Spieler stammt. Der Anreiz für die Lottogesellschaften bundeslandübergreifende Lotterieverträge mit Verbraucher zu schließen, wird dadurch begrenzt und die räumliche Marktaufteilung zwischen den Lottogesellschaften verfestigt.
Die Entscheidung ist auf den Seiten des Bundeskartellamtes im Internet abrufbar.
Gegen den Beschluss des Bundeskartellamts kann innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden.

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BFH: Aufwendungen für ein Erststudium können Werbungskosten sein

Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme Werbungskosten sein, sofern sie beruflich veranlasst sind. Es kommt für die steuerliche Berücksichtigung nicht darauf an, ob ein neuer, ein anderer oder ein erstmaliger Beruf ausgeübt werden soll. Der erforderliche Veranlassungszusammenhang kann bei jeder beruflichen Bildungsmaßnahme erfüllt sein. Mit Urteil vom 20. Juli 2006 VI R 26/05 hat der BFH nunmehr entschieden, dass die gleichen Grundsätze für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Hochschulstudium gelten und diese Aufwendungen zum Werbungskostenabzug führen können.

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Widerrufsbelehrung bei eBay: Juristen sind sich uneins

Von Rechtsanwalt Christian Solmecke

Jüngst hat das KG Berlin entschieden, dass sich bei eBay das Widerrufsrecht regelmäßig auf 1 Monat statt 2 Wochen verlängert. Eine solche Verlängerung tritt immer dann ein, wenn die Widerrufsbelehrung nicht vor Vertragsschluss bzw. im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform mitgeteilt worden ist.

Textform bedeutet per E-Mail oder per Fax, nicht aber die alleinige Anzeige am Bildschirm. Nun besteht aber bei eBay die Möglichkeit, dem Höchstbietenden wenige Sekunden nach Vertragsschluss eine E-Mail mit der Widerrufsbelehrung zukommen zu lassen. Fraglich ist, ob dies als Belehrung nach Vertragsschluss anzusehen ist (dann besteht ein einmonatiges Widerrufsrecht) oder ob dies als Belehrung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses anzusehen ist.

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BITKOM: Internet-Branche fordert schnelles Gesetz gegen Phishing

Immer mehr Internet-Nutzer lassen sich vertrauliche Kundendaten und Passwörter entlocken. Die Zahl dieser so genannten „Phishing“-Attacken, bei denen Betrüger mit gefälschten Webseiten Geheimzahlen abfragen, nimmt weiter zu. Das zeigen unter anderem die Statistiken der Polizei. „Der Passwort-Klau im Netz ist heute brisanter denn je – trotz regelmäßiger Warnungen“, kommentiert Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Er fordert die Regierungsparteien auf, die gefährliche Betrugs-Masche so schnell wie möglich unter Strafe zu stellen. Der Polizei sind bislang die Hände gebunden. Rohleder: „Die Strafverfolgungsbehörden brauchen umgehend eine belastbare gesetzliche Grundlage, um gegen Phishing vorgehen zu können.“

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