MICHAEL Rechtsanwaelte

BMJ: Urheberrechtsnovelle schafft fairen Ausgleich

Der Bundesrat hat in der heutigen Sitzung die Bundesregierung aufgefordert, die im Regierungsentwurf vorgesehene gesetzliche Deckelung des Vergütungsanspruchs auf maximal 5 Prozent des Gerätepreises zu überprüfen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erwiderte auf die bereits von Urhebervertretern geäußerte Kritik, dass die Urheberrechtsnovelle der Bundesregierung in der Frage der Vergütungsabgabe einen neuen Weg gehe, der die Interessen der Urheber und Geräteindustrie fair ausgleiche.

„Die Bundesregierung garantiert den Schutz der Urheber und gestaltet einen fairen Rahmen für Nutzer und Verwerter im digitalen Zeitalter“, so Zypries. „Der Schutz der durch Artikel 14 GG geschützten Interessen der Urheber und Rechtsinhaber ist Ausgangspunkt jeder Regelung im Urheberrecht. Es liegt aber in der Natur eines Kompromisses, dass gegenläufige Interessen nicht jeweils zu 100% durchgesetzt werden können. Der Entwurf sieht gerade bei der Reform des pauschalen Vergütungssystems für die Urheber Verbesserungen vor. Zur Zeit werden Geräte nur mit einer Vergütung belastet, wenn sie zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke „bestimmt“ sind. Dies hat zu jahrelangen Prozessen geführt, während deren die Urheber auf ihre Vergütung warten mussten. Künftig soll nur noch darauf abgestellt werden, ob und in welchem Maße die Geräte tatsächlich typischer Weise für Vervielfältigungen genutzt werden. Die gesetzliche Begrenzung der pauschalen Vergütung auf 5% des Verkaufspreises wird auch nicht zu massiven Einbrüchen im Vergütungsaufkommen führen. Das Käuferverhalten hat sich entscheidend geändert. Vervielfältigungsgeräte werden in immer schnelleren Entwicklungszyklen ausgetauscht. Und weil diese Geräte jeweils zur privaten Vervielfältigung genutzt werden, wird auch jeweils die Abgabe fällig. Der Entwurf führt anders als das geltende Recht nicht zu einer Versteinerung des Status Quo. Die vergrößerte Masse der vergütungspflichtigen Neugeräte wird es machen und auch bei „gedeckelter“ Belastung zu einem weiterhin hohen Vergütungsaufkommen für die Urheber führen“, betonte Zypries.

Gerätehersteller werden im System der Pauschalvergütung nicht als Nutzer urheberrechtlich geschützter Werke, sondern als Dritte belastet. Das stellt besondere Anforderungen an die Zumutbarkeit der Vergütung. Der Regierungsentwurf geht von der Prämisse aus, dass der Urheber Anspruch auf eine angemessene Vergütung hat. Diese muss aber so bemessen sein, dass sie die Hersteller von Geräten, die für Privatkopien benutzt werden, nicht unzumutbar beeinträchtigt, d.h. die Vergütung muss in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau stehen. „Dazu gibt es keine Alternative, denn sonst weichen die Käufer auf den Kauf im benachbarten Ausland aus, wo es diese Geräteabgabe nicht gibt. Oder sie bestellen Geräte und Speichermedien online aus dem Ausland. Und dann leidet Deutschland als Handelsstandort auf diesem zukunftsträchtigen Markt und die Urheber gehen völlig leer aus“, betonte Zypries.

Zur Kritik des Bundesrates an einer fehlenden bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Ausrichtung des Reformvorhabens erwiderte Zypries: „Die Belange von Bildung und Wissenschaft haben wir bei der Ausarbeitung des Regierungsentwurfs eingehend erwogen und wir sind diesen Interessen so weit wie möglich entgegengekommen. Der Regierungsentwurf respektiert aber auch die Rechtspositionen der Urheber und Verlage, die ebenso wie die Belange von Forschung und Wissenschaft verfassungsrechtlich geschützt sind.“

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