BNotK: Bei Ehe zwischen Deutschem und Ausländer ist ein Ehevertrag ratsam
Alles scheint möglich. Wer vorübergehend im Ausland arbeitet oder dort studiert, kehrt nicht selten mit dem Mann oder der Frau fürs Leben heim. Auch hierzulande werden viele Ehen mit ausländischen Mitbürgern geschlossen. Bei jeder sechsten Eheschließung stammt zumindest einer der Partner aus dem Ausland. Wenn die Liebe grenzenlos ist, denkt kaum jemand an die rechtlichen Risiken, die bei gemischt-nationalen Ehen drohen. Dabei ist ein kühler Kopf geboten: Wer nicht aufpasst, kann eine böse Überraschung erleben, wenn die Folgen der Ehe ausländischem Recht unterliegen. Ein notarieller Ehevertrag kann frühzeitig Unsicherheiten beseitigen und Ungerechtigkeiten vermeiden.
Der Ort der Eheschließung bestimmt nicht automatisch die Rechtsordnung, nach der sich die anderen Rechtsverhältnisse der Eheleute (Namensrecht, Güterstand, Sorgerecht für Kinder) richten. Ein deutsches Ehepaar mag auch für längere Zeit ins Ausland gehen, ein niederländisches schon seit Jahren bei uns leben – die Ehe wird weiter nach dem Heimatrecht der Ehegatten beurteilt. Bei gemischt-nationalen Ehen ist für die güterrechtlichen Auswirkungen das Recht des Staates maßgebend, in dem sich die Ehegatten überwiegend aufhalten.
Nicht jede Ehe hält auf Lebenszeit. Soll eine Ehe geschieden werden, die einen internationalen Bezug aufweist, ergeben sich oft zusätzliche Fragen. Ehegatten, die einen fairen Ehevertrag schließen, können sicher sein, dass ihre Vereinbarungen im Falle einer Scheidung berücksichtigt werden. Daher empfiehlt es sich für alle Paare, frühzeitig den Weg zu einem Notar zu suchen, um sich dort sachkundig und unparteiisch beraten zu lassen. Dabei muss es nicht zwangsläufig zum Abschluss eines Ehevertrags kommen. Ob und mit welchem Inhalt der Notar zum Ehevertrag rät, hängt davon ab, ob die gesetzlichen Regelungen von den Ehegatten im konkreten Einzelfall als gerecht und angemessen betrachtet werden.
Am besten ist es natürlich, wenn schon vor der Eheschließung ein notarieller Ehevertrag vereinbart wird. Falls der gemeinsame Lebensmittelpunkt auf längere Sicht in Deutschland liegen soll, ist die Wahl deutschen Rechts regelmäßig zu empfehlen und zumindest für die güterrechtlichen Fragen zumeist auch möglich. Auf der Grundlage einer solchen Wahl des deutschen Rechts lassen sich vertragliche Änderungen des gesetzlichen Güterstandes (z.B. eine Gütertrennung oder Modifizierungen der Zugewinngemeinschaft) vereinbaren. Sinnvoll kann gerade bei gemischt-nationalen Ehen auch die Erstellung eines Vermögensverzeichnisses sein. In einem solchen Verzeichnis wird festgehalten, wem was gehört und wer zu gemeinsamen Anschaffungen wie viel beigetragen hat.
Nicht übersehen werden sollten – auch bei jungen Ehepartnern – erbrechtliche Fragen. Bei ausländischen Staatsangehörigen richtet sich die Erbfolge grundsätzlich nach dem ausländischen Heimatrecht. Im Ausland gelegener Grundbesitz kann ebenfalls zur Anwendung ausländischen Erbrechts führen. Der Notar berät umfassend über alle erbrechtlichen Fragen und zeigt flexible Gestaltungsmöglichkeiten durch Testament oder Erbvertrag auf.
Die Kosten für einen notariellen Ehevertrag sind nicht so hoch, wie man vielleicht denken könnte. Sie richten sich nach dem beiderseitigen Reinvermögen der Ehegatten und nach den Vereinbarungen, die getroffen werden.
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