MICHAEL Rechtsanwaelte

BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde gegen Rechtschreibreform nicht an

Der Beschluss der Kultusministerkonferenz von März 2006, nach dem die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 ab dem 01.08.2006 die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen ist, verletzt nicht das Persönlichkeitsrecht von Privatpersonen. Mit dieser Begründung nahm das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines Frankfurters gegen die Rechtschreibreform nicht zur Entscheidung an (Beschluss vom 02.05.2006, Az.: 1 BvR 698/06).  

Neue Rechtschreibung für Schüler und Staatsdiener 

Der Beschluss der Kultusministerkonferenz habe keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen, sondern bedürfe der Umsetzung der einzelnen Bundesländer, entgegneten die Richter weiter. Die Umsetzungsakte beträfen aber nur Schüler und Bedienstete staatlicher Behörden. Denn diese sollen zur Beachtung der beschlossenen Rechtschreibregeln verpflichtet werden. Personen außerhalb dieses Bereichs seien rechtlich nicht gehalten, die modernisierte Rechtschreibung zu verwenden, stellten die Verfassungsrichter klar. Sie seien rechtlich frei, wie bisher zu schreiben. 

 

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