MICHAEL Rechtsanwaelte

Etappensieg für Entdecker der Gletschermumie

In der Auseinandersetzung um den Finderlohn für die Entdeckung der Gletschermumie Ötzi hat die Familie Simon aus Nürnberg einen Etappensieg errungen. Das OLG Trient habe die Berufung der Provinz Bozen gegen die Anerkennung des mittlerweile verstorbenen Ötzi-Finders Helmut Simon und seiner Frau als rechtmäßige Finder abgewiesen, sagte der Anwalt der Familie, Georg Rudolph, am 29.05.2006 in Nürnberg. Die Höhe des Finderlohns sei aber nach wie vor streitig. Die vom Land Südtirol angebotenen 50.000 Euro seien nicht genug. 

Wahrscheinlich Revision der italienischen Behörden 

Das Landesgericht Bozen hatte das Ehepaar Simon bereits im Oktober 2003 als rechtmäßige Finder anerkannt. Mit der Abweisung der Berufungsklage verurteilte das Oberlandesgericht die Provinz Bozen jetzt auch zur Erstattung der Prozesskosten von mehr als 25.000 Euro. Rechtsanwalt Rudolph geht davon aus, dass die italienischen Behörden gegen diese Entscheidung Revision beim Kassationsgericht in Rom einlegen werden. 

Höhe des Finderlohns streitig 

15 Jahre nach der Entdeckung des Otzi geht der Streit um die Höhe des Finderlohnes weiter. «50.000 Euro Finderlohn sind zu wenig», sagte Anwalt Rudolph. «Mit 150.000 Euro könnten wir leben, das wären jeweils 50.000 Euro für die Witwe und ihre beiden Söhne.» Zugleich bekundete der Anwalt sein Interesse an einem Ende des jahrelangen Streits. «Wir wollen endlich Ruhe haben und nicht ständig den dornigen Rechtsweg gehen.» Das Ehepaar Simon hatte die ca. 5.300 Jahre alte Leiche im September 1991 bei einer Wanderung in den Ötztaler Alpen entdeckt. 

« »