MICHAEL Rechtsanwaelte

JM BW:

Kurzbeschreibung: „Wir haben ein Konzept, das beim allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz die 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinie bringen würde“, erklärte Baden-Württembergs Justizminister und designierter stellvertretender Ministerpräsident Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) heute in Stuttgart. Mit 11 Änderungsanträgen, die er heute für Baden-Württemberg im Rechtsausschuss des Bundesrats einbringen wird, wirbt der Minister dafür, sich Baden-Württemberg anzuschließen, um Ausuferungen im Gesetzesvorschlag der Berliner Koalition zu verhindern und doch noch Korrekturen herbeizuführen.  

„Unser Ziel ist nach wie vor, dass man sich bei der Umsetzung der EU-Richtlinien allein auf das beschränkt, was die EU fordert, mehr nicht“, so Goll. Das von der schwarz-roten Koalition in Berlin vorgesehene Gleichbehandlungsgesetz gehe aber wie schon der bisherige Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes über die Vorgaben der Europäischen Union hinaus. „Egal ob man es nun Antidiskriminierungsgesetz oder allgemeines Gleichbehandlungsgesetz nennt, es ist und bleibt ein Anschlag auf die Vertragsfreiheit, wenn die EU-Richtlinien nicht nur 1:1 umgesetzt werden sollen“, so Goll. Dort, wo die FDP mitregiere, werde der Berliner Entwurf  keine Unterstützung erfahren. „Baden-Württemberg jedenfalls legt ein brauchbares Rezept gegen die Gesetzesauswüchse der großen Koalition vor, das zeigt, wie Politik in Berlin aussehen könnte, wenn die CDU dort einen anderen Partner hätte“, betonte Goll. 

Datum: 31.05.2006

Quelle: Justizministerium Baden-Württemberg (JM BW), www.jum.baden-wuerttemberg.de  

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