MICHAEL Rechtsanwaelte

Vereinsrecht

BGH: Angabe einer eMail-Adresse auf einer Internetseite ist keine konkludente Einwilligung zu gewerblichen Anfragen nach Dienstleistungen

26. August 2008

In seinem Urteil vom vom 17. 7. 2008 (I ZR 197/05) entschied der BGH, dass die Angabe einer eMail-Adresse auf der Website eines Sportvereines in der Rechtsform des eingetragenen Vereins keine konkludente Einwilligung, gewerbliche Anfragen nach Dienstleistungen des Vereins (hier: Platzierung von Bannerwerbung auf der Website des Vereins) mittels E-Mail zu empfangen, sei.

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Vereinsrecht: Haftung des Vereinsvorstandes

25. April 2006

Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters d.h. es besteht ein hoher Grad an Verantwortlichkeit. Grundsätzlich verpflichten und berechtigen Handlungen des Vorstands ausschließlich den Verein als solchen, sodass Mitglieder und folglich auch Vorstandsmitglieder nicht haften. Dennoch können bestimmte Umstände vorliegen, die zu einer Haftung der Vorstandsmitglieder gegenüber 1. dem Verein 2. außenstehenden Dritten und […]

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