MICHAEL Rechtsanwaelte

Die neue Verpackungsverordnung kommt zum 1.1.2009

Die neue Verpackungsverordnung tritt nun zum 1.1.2009 in Kraft. Von den Änderungen sind insbesondere eBay-Versandhändler und Internetshop-Betreiber betroffen. Sie sind künftig verpflichtet, sich an einem flächendeckenden Entsorgungssystem zu beteiligen. Damit soll sichergestellt werden, dass jede Verkaufsverpackung, die beim privaten Endverbraucher anfällt, auch lizenziert worden ist.

Die derzeit noch aktuelle Verpackungsverordnung gesteht den Händlern eine Wahlmöglichkeit zu: Die Händler können wählen, ob sie die abgegebenen Verkaufsverpackungen selbst entsorgen oder sich an einem flächendeckenden Entsorgungssystem beteiligen. Wenn sich Händler für eine Selbstentsorgung entscheiden, müssen sie allerdings im Internetangebot auch darüber informieren, dass die Verpackungen zur ordnungsgemäßen Entsorgung zurückgegeben werden können. Händler, welche keine Information über die Rücknahmeverpflichtung bereithalten und sich auch nicht an einem flächendeckenden Entsorgungssystem beteiligen, können deshalb nach geltender Gesetzeslage von Mitbewerbern abgemahnt werden.   

Die Wahlmöglichkeit entfällt jedoch mit der neuen Verpackungsverordnung. Eine Selbstentsorgung wird dann nicht mehr möglich sein. Die Händler haben vielmehr die Pflicht, sich an einem flächendeckenden Entsorgungssystem zu beteiligen.

Damit entfällt aber auch die Informationspflicht zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen. Eine solche Information wäre ab dem 1.1.2009 sogar falsch, da die Möglichkeit der Rücknahme von Verkaufsverpackungen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr besteht. Die Internethändler sollten daher dafür Sorge tragen, dass sie ihre derzeitige Information zur Verpackungsverordnung aus ihren Angeboten entfernen.

Verschickt ein Internethändler tatsächlich nur Verpackungen, die vom Hersteller bereits registriert sind, braucht er sich auch nicht bei einem flächendeckenden Entsorgungssystem anzumelden. Versendet der Händler jedoch Verpackungen, wozu auch Füllmaterialien gehören, die noch nicht registriert sind, so bleibt ihm nur die Möglichkeit, sich selbst bei einem Entsorger anzumelden.

Werden nach ab dem 1.1.2009 doch noch Verpackungen an private Endverbraucher versendet, die nicht registriert sind, stellt dies wohl einen Wettbewerbsverstoß dar, der von Mitbewerbern abgemahnt werden kann. Außerdem handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann. Davor sollten Sie sich schützen, indem Sie die neuen Regelungen der Verpackungsverordnung beachten und sich tatsächlich bei einem Entsorger anmelden.

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