Durchsuchungsbeschluss des AG Köln
Gestern haben wir die ersten Durchsuchungsbeschlüsse zur Kenntnis erhalten, die im Rahmen der eDonkey Massenrazzia erlassen worden sind. In früheren Verfahren hatten wir öfter beobachtet, dass Gerichte Durchsuchungsbeschlüsse erlassen haben, da der dringe Verdacht bestand, „illegale Tauschsoftware aufzufinden„.
Ein solcher Verdacht trägt allerdings keinen Durchsuchungsbeschluss, da die Tausch-Software (z.B. eDonkey) an sich nicht illegal ist. In den uns vorliegenden Beschlüssen heißt es nun korrekterweise „Verdacht der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke„. Einer der aktuellen Durchsuchungsbeschlüsse kann hier heruntergeladen werden.
(P.S.: Bitte nie direkt auf das pdf-File verlinken, sondern immer nur auf diese News).
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