Eidos lässt nun auch Tauschbörsen-Nutzer abmahnen
Nur einen Tag nach den – durch die Musikindustrie veranlassten – Hausdurchsuchungen bei zahlreichen Nutzern der Tauschbörse eDonkey lässt nunmehr auch die Spieleindustrie abmahnen. Konkret betroffen sind diejenigen, die das Spiel Conflict Global Storm getauscht haben. Im Gegensatz zur Musikindustrie, die einen Schadenersatz in Höhe von 10.000 € pro Lied haben möchte, verlangt die Firma Eidos über ihre Rechtsanwälte Schutt & Waetke (Karlsruhe) lediglich Schadensersatz in Höhe von 50 € (der Orginalpreis des Spiels liegt bei etwa 20 €).
Dazu kommen noch Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von pauschal 250 €. Eidos hat die Urheberrechtsverletzungen mit Hilfe der Software der Firma Logistep ausfindig gemacht. Das Schweizer Unternehmen Logistep hatte zuletzt von sich reden gemacht, nachdem es über 13.000 Strafanzeigen wegen Urheberverletzungen durch Verbreitung des Spiels Earth 2160 generiert hat. Das aktuelle Abmahnschreiben der Eidos Anwälte ist hier zu finden.
in der Vergangenheit ist Logistep so vorgegangen, dass das Unternehmen eine IP-Adresse gespeichert hatten und mit einer automatisch generierten E-Mail dem jeweiligen Provider aufgefordert hatten, die zu dieser Adresse gehörenden Log-Daten zu speichern. Angesichts mehrerer tausend Strafanzeigen durch Logistep bzw. die entsprechenden Rechtsanwälte, hatte sich der Provider Versatel gegen dieses Verlangen erfolgreich gewehrt.
Hintergrund dieses Rechtsstreits war die Tatsache, dass in Deutschland die Provider noch nicht verpflichtet sind, die IP-Adresse zu speichern. Insbesondere bei Internet-Anschlüssen mit Flatrate ist die Speicherung eigentlich nicht notwendig. Das Landgericht Darmstadt (AZ: 25 S 118/2005) hat hier die Auffassung vertreten, dass die entsprechenden Daten sofort gelöscht werden müssen. In dem Rechtsstreit hatte sich ein Kunde von T-Online erfolgreich gegen die Speicherung seiner Daten gewehrt.
Fakt ist demnach, das unterschiedliche Provider in Deutschland die IP-Adresse der Nutzer auch unterschiedlich lange speichern. Je länger diese Adresse gespeichert wird, desto größer ist für die Staatsanwaltschaft später die Chance, der IP-Adresse einen Namen zuordnen zu können.
Diese Problematik der unterschiedlich langen Speicherung wird allerdings schon bald der Vergangenheit angehören. Im April 2006 ist die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Diese Richtlinie muss bis September 2007 in Deutsches Recht umgesetzt werden. Der Bundestag plant in Deutschland eine verpflichtende Speicherung aller Verbindungsdaten für mindestens sechs Monate. So lange werden dann sämtliche Bewegungen im Internet (zumidest so lange der Zugang über einen deutschen Provider erfolgte) zurückverfolgbar sein.
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