MICHAEL Rechtsanwaelte

eBay: Hinweis „Verkäufer trägt eBay-Gebühren“ kann abgemahnt werden

Zahlreiche eBay-Händler werben mit dem Hinweis, dass die eBay-Gebühren vom Verkäufer getragen werden. Sowohl das OLG Hamburg als auch das KG Berlin haben nun entschieden, dass diese Form der Werbung bei eBay-Angeboten unter bestimmten Voraussetzung wettbewerbswidrig ist und zur Abmahnung berechtigt.

Nach Auffassung des OLG Hamburg (Beschluss vom 12.09.2007 – Az. 5 W 129/07) stellt der Hinweis „ebay ich, Versand der Käufer“ einen nicht nur unerheblichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Es handele sich dabei um eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten, da bereits aus den eBay-AGB verbindlich folge, dass der Verkäufer die eBay-Gebühren zu übernehmen habe. Eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten werde auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass es Anbieter gibt, die Rechts- oder Vertragsbedingungen – hier die eBay-Bedingungen –, nicht beachten. Vielmehr werde der Verstoß noch verstärkt und könne nicht mehr als Bagatellverstoß i.S.d. § 3 UWG angesehen werden, wenn der Anbieter eine solche Werbung durch einen hervorgehobenen Hinweis (hier: animierte Grafik „Keine eBay-Gebühr“) besonders herausstellt.

Das Kammergericht Berlin sieht in der Werbung „eBay ich, Versand der Verkäufer“ demgegenüber nur dann einen Wettbewernsverstoß, wenn sie eine besondere Aufmerksamkeit erziele und sich in irgendeiner Form von der übrigen Artikelbeschreibung des eBay-Händlers abhebe (Beschluss vom 09.11.07, Az. 5 W 304/07).  Seine Entscheidung hat das KG damit begründet, dass auch objektiv richtige Angaben unzulässig sein können, wenn sie bei einem erheblichen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise deshalb einen unrichtigen Eindruck erweckten, weil Selbstverständliches in einer Weise betont werde, dass der Adressat der Werbung hierin einen besonderen Vorzug der beworbenen Ware oder Leistung vermute.

Wir können daher jedem Händler nur davon abraten, bei eBay mit der Übernahme der eBay-Gebühren zu werben.

Wir beraten Sie gerne, wie man im Internet und insbesondere bei eBay rechtssicher wirbt.

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