eco: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft, eco Forum e.V., kritisiert die Empfehlungen des Rechts- und Innenausschusses im Bundesrat zur Einführung von Mindestspeicherungspflichten von bis zu 12 Monaten als verfassungswidrig und fordert die Ministerpräsidenten auf, im Bundesrat am 19.12.2003 gegen die Empfehlungen dieser Ausschüsse zu stimmen. Die geplante Vorratsdatenspeicherung stellt nach Auffassung von eco einen massiven Eingriff in verfassungsmäßig garantierte Grundrechte dar. Für die betroffenen Unternehmen entsteht ein finanzieller, personeller und technischer Aufwand, der in keinerlei Verhältnis zum beabsichtigten Zweck einer effektiven Strafverfolgung steht.
„Diese Forderungen dienen der Schaffung eines unvorstellbaren Datenvorrats durch flächendeckende Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten der gesamten Bevölkerung, an dem sich die Behörden bei Bedarf bedienen können. Hiervon sind in erster Linie rechtstreue und unbescholtene Bürger betroffen. Das steht im krassen Widerspruch zum Recht auf freie und unbeobachtete Kommunikation und ist verfassungswidrig“, so Oliver J. Süme, Vorstand Recht und Regulierung im eco-Verband.
Die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung würde dem Wirtschaftsstandort Deutschland schweren Schaden zufügen. Angesichts der unvorstellbaren Datenmengen bezweifelt eco, dass Vorratsdatenspeicherung überhaupt zu einer höheren Erfolgsquote bei der Verbrechensbekämpfung beitragen könne.
Zudem befürchtet man bei eco einen erheblichen Vertrauensverlust der Bürger in die Neuen Medien. Das Vertrauen der Nutzer in einen datenschutzkonformen Umgang mit ihren Daten ist eine Grundvoraussetzung für erfolgreichen E-Commerce. „Wenn die Vorratsdatenspeicherung kommt, können die Unternehmen erstmal ihre Datenschutzerklärungen streichen.“ so Süme. Dafür würden viele Kunden kein Verständnis zeigen.
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