MICHAEL Rechtsanwaelte

Einsicht in die Personalakte

Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer das Recht, in die über ihn geführte Personalakte beim Arbeitgeber Einsicht zu nehmen, er darf dazu auch ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen.

Das Bundesarbeitsgericht hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem der Arbeitnehmer darauf bestanden hatte, bei der Einsichtnahme in seine Personalakte in den Geschäftsräumen des Arbeitgebers einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Der Arbeitnehmer war bei der Firma als Lagerist beschäftigt. Er hatte von seinem Arbeitgeber eine Ermahnung erhalten. Den Antrag des Arbeitnehmers, unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts Einsicht in seine Personalakten zu nehmen, hat der Arbeitgeber abgelehnt unter Hinweis auf sein Hausrecht. Dem Arbeitnehmer wurde allerdings gestattet, von den Schriftstücken in seiner Personalakte Kopien zu fertigen.

Der Arbeitnehmer bestand jedoch weiterhin darauf, in Begleitung eines Rechtsanwalts Einsicht in seine Personalakte zu nehmen und hat entsprechende Klage beim Arbeitsgericht erhoben.

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen, die II. Instanz hat die Berufung des Arbeitnehmers gegen dieses Urteil zurückgewiesen. Der Arbeitnehmer hat dann darüber hinaus Revision eingelegt beim Bundesarbeitsgericht, hatte hiermit jedoch keinen Erfolg. Im Ergebnis hat der Arbeitnehmer den Prozess in allen drei Instanzen verloren.

Die Entscheidung wurde durch das Gericht damit begründet, dass das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers in seine Personalakte in § 83 Betriebsverfassungsgesetz ausschließlich und abschließend geregelt sei. Diese Vorschrift erlaubt es dem Arbeitnehmer, bei der Einsicht in seine Personalakte ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen. Diese Regelung begründe somit keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf Einsichtnahme unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. Da der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bereits gestattet hatte, für sich Kopien von der Personalakte anzufertigen, habe der Arbeitnehmer ausreichend Gelegenheit gehabt, den Inhalt der Personalakte mit seinem Rechtsanwalt zu erörtern.

Wenn Sie Fragen zum Arbeitsrecht haben, steht Ihnen Frau RAin Hansen-Strauß (Fachanwältin für Arbeitsrecht) als Ansprechpartnerin bei uns im Hause gerne zur Verfügung!

 

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