MICHAEL Rechtsanwaelte

Filesharing: Verwertbarkeit von „Beweis“-Screenshot – Generator im Netz verfügbar

Die schwedischen Filesharingaktivisten Piratbyran wollen mit einem Online-Tool auf die dürftige Beweiskraft von Screenshots hinweisen, die regelmäßig zum Beweis für angebliche Urheberrechtsverletzungen Abmahnungen und Klageschriften beigefügt werden. „Auf ihrer Website bieten sie ein Formular an, in das sich sich ein beliebiger Name, eine IP-Nummer und eine Mediendatei eingeben lässt. Das Webtool erstellt daraus einen „Beweisscreenshot“ für einen Akt des illegalen Anbietens mit dem Filesharingclient DC++“, berichtet der Informationsdienst heise.

Die Beweiskraft der Screenshots, denen u.a. ip-Adressen und Dateibezeichnungen entnommen werden können, ist zweifelhaft, wie auch bereits das LG Hamburg in seinem Urteil vom 14.03.2008 (308 O 76/07) entschieden hat. Nicht nur, dass hieraus nicht zwingend auf eine Rechtsverletzung durch den Anschlussinhaber geschlossen werden kann – die screenshots können sogar frei erstellt und manipuliert werden, wie der Bericht nachweist.

Quellen- und Linkhinweis:

heise-news vom 13.05.08. Hier findet sich auch der Link zu dem Screenshot-Editor von Piratbyran.

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