MICHAEL Rechtsanwaelte

Friseurbesuch mit Dauerfolgen

 

Bei einer unsachgemäß ausgeführten Friseurbehandlung und dadurch verursachten Verletzung kann der geschädigten Person ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zustehen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln am 19.06.2020 im Fall einer missglückten Blondierung entschieden.

Folgender Fall lag der Entscheidung zugrunde:

Die Klägerin ließ sich im Dezember 2016 im Friseursalon der Beklagten blonde Haarsträhnen färben. Zu diesem Zweck wurde von einer Mitarbeiterin der Beklagten eine entsprechende Blondier-Creme auf das Haar der Klägerin aufgetragen. Diese verursachte allerdings ein anderes als das gewünschte Ergebnis; nämlich in einem handtellergroßen Bereich am Hinterkopf befanden sich nach der Blondierung Verbrennungen bzw. Verätzungen 1. bis 2. Grades. Die Klägerin musste eine monate­lange Schmerz- und Infektionsbehandlung mit verschiedenen Medikamenten durchlaufen; auf einer rechteckigen Fläche von ca. 3 cm × 5 cm im Bereich des Hinterkopfes der Klägerin wächst kein Haar mehr. Selbst durch einen sehr aufwändigen dermatologischen operativen Eingriff kann voraussichtlich eine vollständige Beseitigung der haarlosen Stelle am Hinterkopf nicht erreicht werden.

Die Beklagte bot der Klägerin zunächst einen Friseurgutschein an. Die Klägerin machte jedoch beim Landgericht Köln unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 € geltend sowie die Feststellung, dass die beklagte Friseurin zum Ersatz etwaiger weiterer Schäden verpflichtet sei.

Das Landgericht hatte mit Urteil im Jahre 2019 das Schmerzensgeld auf 4.000,00 € festgesetzt und die Beklagte verpflichtet, im Falle weiterer, durch die Verletzung eintretender, Schäden diese zu ersetzen.

Gegen dieses Urteil hat die Klägerin Berufung eingelegt mit dem Erfolg, dass das OLG Köln das Schmerzensgeld auf 5.000,00 € erhöhte. Dabei wurden die erheblichen Folgen der fehlerhaften Blondierung, insbesondere die Schmerzen der Klägerin, Einnahme von Schmerzmitteln und der Dauerschaden am Hinterkopf, berücksichtigt.

 

Wenn Sie rechtliche Fragen haben, steht Ihnen Frau RAin Hansen-Strauß als Ansprechpartnerin bei uns im Hause gerne zur Verfügung!

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