MICHAEL Rechtsanwaelte

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Premiere wird ab August nur in einem Teilbereich Deutschlands die Fußball Bundesliga übertragen können. Unseres Erachtens steht Premiere-Kunden mit Fußball Live Paket daher ein Sonderkündigungsrecht zu. Anbei einige Informationen zum aktuellen Premiere-Wirrwar:

Nach der überraschenden Wende im Fußballrechtepoker herrscht bei Premierekunden die totale Verwirrung. Einige können weiter die Fußballbundesliga empfangen, andere, wie z.B. in NRW, Hessen oder Baden-Würtemberg nicht. Abhängig ist dies davon, welcher Kabelnetzanbieter für den hauseigenen Kabelanschluss zuständig ist. Überall dort, wo der Kabelanschluss von Kabel Deutschland bereitgestellt wird, ändert sich für Premiere-Kunden vom Grundsatz her nichts. Anders aber beispielsweise in NRW. Hier wird der Kabelanschluss von der Firma ish angeboten. Mit dieser hat der neue Bundesligasender Arena einen Vertrag zur Einspeisung in das Kabelnetz geschlossen. Daher ist die Fußballbundesliga in NRW nur über Arena und nicht über Premiere empfangbar.

Viele Kunden des Bezahlsenders Premiere haben im vergangenen Herbst ihr Abonnement auf telefonische Werbung durch Premiere hin verlängert und dabei häufig einen neuen 24monatigen Vertrag abgeschlossen. Meistens war der Beweggrund für diese Entscheidung die Live-Bundesligaübertragung. Diese sollte nur bei Abschluss eines neuen Vertrages weiter möglich sei. Gegenüber der vorherigen Konstellation hatte der Kunde jetzt statt eines Produktes („Premiere Fußball“) jetzt zwei Produkte (ein Basispaket + „Premiere-Fußball-Live“). Dies erweckte den Anschein von zwei getrennten Produkten mit getrennten Preisen.

Nachdem Premiere u.a. in NRW nun endgültig nicht über die Bundesliga im Fernsehen berichten wird, fragen sich viele Fußballfans, ob eine Möglichkeit besteht, den gesamten Vertrag mit Premiere vorzeitig zu beenden. Zumal oftmals der wichtigste Beweggrund zum Abonnement beider Pakete ausschließlich der Bundesligafußball war.

Premiere hat die bisherigen außerordentlichen Kündigungen zum 31.07.2006 in ordentliche Kündigungen zum jeweiligen Vertragsablauf (z.B. nach 24 Monaten) bestätigt und teilt lapidar mit, dass Vorliegen eines Sonderkündigungsrechtes werde geprüft.

Die Bestätigung einer außerordentlichen Kündigung ist bisher nicht erfolgt. Premiere stellt sich also offenbar auf den Standpunkt, ein Sonderkündigungsrecht bestehe nur in Bezug auf das Fußball-Live-Paket, nicht jedoch auf das Gesamtpaket.

Nach unserer Rechtsauffassung hängt das Bestehen eines Sonderkündigungsrechtes von der Konstellation des Premiereabonnements ab. Am klarsten ist die Rechtslage bei dem Premiere-Paket „Sport & Fußball live“. Es kostet 34,80 Euro im Monat und ist die billigste Chance, sämtliche Berichte und Live-Übertragungen aus der Bundesliga auf den Schirm zu bekommen. Auch bei „Sport“ (19,90 Euro im Monat) ist der Anteil an Bundesliga sehr hoch. Bei den Paketen „Themen & Fußball live“ (34,80 Euro im Monat) und „Film & Fußball live“ (39,80 Euro pro Monat) und „Premiere komplett“ (44,80 Euro) kann der Wegfall der Bundesliga ein wichtiger Grund sein, der zur außerplanmäßigen Kündigung berechtigt. Grund: Der Aufpreis gegenüber billigeren Paketen ist im Vergleich zum Einkauf der Einzelpakete recht gering. Allerdings: Je geringer der Anteil der Fußball-Bundesliga am Gesamtangebot ist, desto geringer werden die Chancen, eine Kündigung durchzusetzen. Ob der Wegfall ein wichtiger Grund ist, der zur Sonderkündigung berechtigt, hängt von den Umständen im Einzelfall ab.

Wer jetzt aus dem Vertrag möchte, muss außerordentlich kündigen und die Einziehungsermächtigung ab dem Monat August widerrufen. Bis dahin, also bis einschließlich Juli 2006, sind Abonnenten aber noch zur Zahlung verpflichtet.

Wir bieten Premiere-Kunden unsere Hilfe bei der Auflösung des Vertrages an, die Kosten für unser Tätigwerden trägt dabei im Regelfall die Rechtschutzversicherung. Zu den Erfolgsaussichten in dieser Sache berät Rechtsanwalt Christian Solmecke Sie gerne. Rufen Sie einfach an (02332 704166).

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