MICHAEL Rechtsanwaelte

GS Medien & Verlags GmbH verschickt Werbeschreiben für Branchenverzeichnis

Zahlreiche Unternehmer erhalten in diesen Tagen ein unaufgefordertes Werbeschreiben einer sog. GS Medien & Verlags GmbH aus Unterföhring. Die Werbeschreiben können auf Grund ihrer Aufmachung beim Empfänger den Eindruck erwecken, er möge lediglich seine Firmendaten überprüfen und das Formular unterschrieben zurücksenden. Erst aus dem kleingedruckten Fließtext im unteren Teil geht dann hervor, dass dabei ein Zwei-Jahresvertrag mit einer Auftragssumme von mindestens 1.984,92 Euro vereinbart wird.

Wer nun von der GS Medien & Verlags GmbH eine Rechnung erhält, hat jedoch Grund zur Hoffnung. Das von der GS Medien & Verlags GmbH verwendete Angebotsformular weist große Ähnlichkeit zu dem bereits von  der MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH eingesetzten Formular auf, zu dem bereits zahlreiche Gerichtsentscheidungen ergangen sind. Die Kanzlei MICHAEL vertritt derzeit mehrere Mandanten gegen MR Branchen und Telefon, die ihre vermeintlichen Zahlungsansprüche bis heute nicht hat durchsetzen können. Sämtliche Zahlungsklagen von MR Branchen und Telefon hat das Amtsgericht Rostock wegen arglistiger Täuschung abgewiesen. Der damalige Geschäftsführer von MR Branchen und Telefon, Herbert Rossa, wurde in erster Instanz sogar zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten wegen gewerbsmäßigen Betruges verurteilt. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig, da MR Branchen und Telefon Berufung eingelegt hat. Zur Zeit befinden sich die Verfahren beim Landgericht Rostock, das demnächst über den Fall entscheiden wird.

Das Formular der GS Medien & Verlags GmbH weist – wie im Fall MR Branchen – einen gelben Kopfbalken auf, wodurch bei dem Leser zumindest die Assoziation zu den meist kostenlosen Branchenbüchern der Deutschen Telekom erzeugt wird. Sodann erfolgt die Bezeichnung „Korrekturvorlage“ über den bereits vorgegebenen Firmendaten. Bei den meisten Adressaten wird auf diese Weise die Vorstellung erweckt, es solle lediglich die Richtigkeit der bereits vorgegebenen Firmendaten überprüft werden. Auch der Vermerk, dass es sich lediglich um einen Standard-Eintrag handeln soll – der vielfach kostenlos erhältlich ist – wiegt den Adressaten in Sicherheit. Der flüchtige Leser geht daher nicht davon aus, einen kostenpflichtigen Eintragungsvertrag abzuschliessen.

Ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit findet sich erstmals im Rahmen der Vertragsbedingungen. Dabei wird der Preis nicht etwa durch Fettschrift hervorgehoben, sondern lediglich inmitten eines recht umfangreichen und kleingedruckten Fließtextes angegeben.   

Wir raten dringend zu einer schnellstmöglichen Anfechtung des Vertrages. Wenn auch Sie ein Formular der GS Medien & Verlags GmbH unterschrieben haben, kontaktieren Sie uns einfach kurz telefonisch (02332/7041-28) oder per E-Mail (tarrach@rae-michael.de). Wir beraten Sie dann zu den Erfolgsaussichten.  

« »