Deutscher Adressdienst (DAD) ist wieder aktiv
von Rechtsanwalt Christoph Wink
Aktuelle Mitteilung vom 14.05.08
Die DAD GmbH aus Hamburg, Geschäftsführerin nach wie vor Inga Kruskop, die das „Deutsche Internetregister“ betreibt, hat neue Formulare und eine neue Rechnungswelle auf den Weg gebracht.
Wie in den Vorjahren auch, stützt der DAD seine Forderung auf ein Formular, welches vorgedruckte Unternehmensdaten beinhaltet. Der potentielle „Kunde“ wird aufgefordert, alle Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Im „Kleingedruckten“ im unteren Bereich des Formulars findet sich dann der Hinweis darauf, dass mit Unterzeichnung ein kostenpflichtiger Auftrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren (mit automatischer Verlängerung) erteilt wird.
Im Gegensatz zu den Formularen aus den Jahren 2003 und 2004 sind die Formularinhalte überarbeitet worden. Insbesondere fehlt nunmehr der vormals werbewirksam enthaltene Hinweis auf mindestens 400.000 erfasste/beteiligte Unternehmen. Erhöht haben sich die „Jahresbeiträge“ – während in den Jahren 2003 und 2004 noch für das Kalenderjahr € 758,- zzgl. MWSt. berechnet wurden, belaufen sich die neuen Rechnungen mittlerweile auf EUR 958,00 zzgl. MWSt., mithin auf insgesamt EUR 1.140,02 brutto. Wegen der zweijährigen Vertragslaufzeit, steht ein Mindestforderung über € 2.280,04 im Raum. Von einem Inflationsausgleich kann hier kaum die Rede sein.
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