MICHAEL Rechtsanwaelte

Keine kostenfreien Stornierungen bei übereilten Reisebuchungen

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie liegt die Reisebranche am Boden. Die Nachrichten in den letzten Wochen bezüglich etwaiger Lockerungen für den anstehenden Sommerurlaub scheinen da verführerisch, insbesondere wenn die Reiseveranstalter mit Schnäppchenpreisen versuchen, die Tourismusbranche wiederzubeleben.

Doch Vorsicht ist geboten. Bei Pauschalreisen gewährt das Gesetz dem Reisenden für gewöhnlich umfangreiche Rechte, Ersatzansprüche im Fall auftretender Mängel geltend zu machen. In der derzeitigen Situation ist insbesondere die Möglichkeit der kostenfreien Stornierung der Reise, wenn am Reiseziel unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, wodurch erhebliche Einschränkungen der Reiseleistung zu erwarten sind, ein Kriterium, sich für eine Pauschalreise zu entscheiden.

Wichtig ist hierbei jedoch, dass hinter der reiserechtlichen Regelung zur Erstattung des Reisepreises der Gedanke steht, dass der Reisende nicht länger an den Vertrag gebunden sein soll, wenn sich die Umstände im Zielgebiet derart gefährlich geändert haben, dass der Antritt der Reise nicht zumutbar erscheint. Derzeit besteht jedoch noch eine weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Auch die WHO rät derzeit (noch) von der Durchführung von Reisen zu touristischen Zwecken ab. Aus diesem Grund ändert sich die Situation im Zielgebiet der Reise gegebenenfalls nicht, wenn nunmehr eine Pauschalreise gebucht wird, sich die Situation zunächst bessert, bei Antritt der Reise jedoch wieder verschlechtert hat.

Eine kostenfreie Stornierung einer unter den derzeitigen Gegebenheiten der Corona-Pandemie gebuchten Pauschalreise wird daher unseres Erachtens nicht ohne weiteres möglich sein.

Wenn Sie reiserechtliche Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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