Elterngeld in Corona-Zeiten
Der Bundestag hat Anfang Mai einen Gesetzesbeschluss über die Erleichterung beim Bezug von Elterngeld in der Corona-Krise gefasst, der jetzt vom Bundesrat gebilligt wurde.
Eltern sollen wegen der Corona-Krise keine Nachteile beim Elterngeld erleiden müssen. Auf Grund des neuen Gesetzes dürfen Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben. Dies bedeutet, dass Sie diese nicht bis zum 14. Lebensmonat des Kindes genommen haben müssen.
Die Höhe des Elterngeldes bestimmt sich normalerweise nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt.
Monate mit geringerem Verdienst sollen nicht berücksichtigt werden.
Es wird sichergestellt, dass sich die Höhe des Elterngeldes nicht reduziert, wenn Eltern auf Grund der Corona-Krise ein geringeres Einkommen erhalten, sei es durch Freistellung zur Kinderbetreuung, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosigkeit. Hierfür wird die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld vorübergehend geändert; also Monate, in denen der Verdienst wegen der Krise geringer als sonst ausfällt, werden aufgrund eines sogenannten Ausklammerungstatbestands nicht mitgerechnet.
Das Gesetz soll rückwirkend zum 01.03.2020 Inkrafttreten.
Wenn Sie Fragen zum Arbeitsrecht haben, steht Ihnen Frau RAin Hansen-Strauß als Ansprechpartnerin bei uns im Hause gerne zur Verfügung!
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