MICHAEL Rechtsanwaelte

Corona – erste und weitere Lockerungen

Liebe Mandant(inn)en,

nach „Woche x“ haben wir jetzt erneut überlegt, wie wir mit Corona umgehen und wollen dabei versuchen, zum einen das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, dennoch so normal wie möglich für Sie da zu sein und dem für viele wachsenden Kinder-Betreuungsproblem (was viele von uns betrifft) gerecht zu werden.

Zunächst haben wir ein umfassendes Hygienekonzept erarbeitet, was wir bereits seit einigen Wochen praktizieren.

Das Wichtigste für Sie: Bitte bringen Sie eine Maske mit zu Ihrem Termin, um diese in allen „Gemeinschaftsbereichen“ (vor allem Wartezimmer) tragen zu können. Desinfektionsmittel stehen für Sie am Eingang bereit. Wir achten bei der Vergabe von Terminen darauf, dass alle vorgegebenen Sicherheitsabstände auch im Wartebereich eingehalten werden können.

 

Beurkundungsverfahren

Ferner haben wir die Empfehlungen der Kammern weiter intensiv verfolgt und uns für folgende Änderungen, die auch Sie betreffen, entschieden:

Bei der kontaktreduzierten Beurkundung, wie wir sie in den letzten Wochen praktiziert haben, bleibt es, wenn ein Grund gegeben ist, der über die Coronavirus-Pandemie als solche hinausgeht. Solche Gründe können insbesondere sein:

  1. Ihr Alter
  2. Vorerkrankungen bei Ihnen, die das Risiko schwerer Auswirkungen einer Coronavirus-Ansteckung verstärken
  3. eine bei Ihnen vorliegende akute Erkrankung mit grippeartigen Symptomen
  4. die bloße Zahl der Beteiligten, die das Ansteckungsrisiko erhöht. Hier haben wir uns intern auf mehr als drei Beteiligte verständigt.

Sollten Sie entweder zu obigem Personenkreis gehören oder aber aus Sorge um die eigene Gesundheit an einer „Präsenzbeurkundung“ nicht teilnehmen wollen, bieten wir weiterhin die Möglichkeit einer vollmachtlosen Vertretung an. In diesen Fällen dürfen wir Sie bitten, sich mit uns zwecks Abstimmung des weiteren Vorgehens in Verbindung zu setzen.

Ferner dürfen wir Sie bitten, dass keine weiteren Personen, die nicht Urkundsbeteiligte sind, an der Beurkundung teilnehmen, um die Zahl der im Raum Anwesenden auf ein Minimum zu beschränken.

 

Durchführung von Terminen

Wir haben unsere Tür weiterhin verschlossen. Bitte vereinbaren Sie daher unbedingt einen Termin, dann lassen wir Sie selbstverständlich herein. Post, die Sie nur abgeben wollen, geben Sie bitte in unseren Briefkasten an der Eingangstür im EG. Wir leeren diesen zweimal täglich.

Die Durchführung von Terminen via Videotelefonie hat sich bewährt, so dass wir dies weiterhin anbieten.

 

Öffnungszeiten

Den bisher durchgeführten Schichtdienst und die Teams haben wir aufgelöst, so dass wir auch wieder zu unseren „alten“ Öffnungszeiten zurückkehren, d.h. montags bis donnerstags 08.00 – 18.00 Uhr und freitags 08.00-13.00 Uhr.

 

Zum Schluss

Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, aber wir weisen auch noch einmal auf Folgendes hin: Sollten Sie Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion hinweisen, sollten Sie Kontakt zu einer infizierten Person oder einem Verdachtsfall gehabt haben oder sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, bleiben Sie bitte daheim. Schützen Sie sich und uns vor einer Ausbreitung.

Wir wünschen Ihnen allen eine gesunde Zeit!
Herzliche Grüße
MICHAEL Rechtsanwälte und Notare

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