MICHAEL Rechtsanwaelte

Kostenfallen im Internet: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität lässt intransparente Preisgestaltung gerichtlich untersagen

Nach einer Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale ist der Deutsche Schutzverband  gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) erfolgreich gegen Anbieter von vermeintlich kostenlosen Leistungen gerichtlich vorgegangen:

Nach Angaben der Wettbewerbszentrale wurde den Unternehmen Genealogie Ltd. und NETContent Ltd. mit Sitz in Großbritannien auf Antrag des DSW von dem Landgericht Frankfurt am Main (Az. 3-08 O 35/07 und 3-08 O 36/07) untersagt, Dienstleistungen gegenüber Letztverbrauchern im Internet unter Angabe von Preisen anzubieten, wenn die Preisangabe nicht leicht erkennbar ist. Die Unternehmen hatten seinerzeit auf zahlreichen Internetseiten, z. B.:
• www.routenplaner-server.com,
• www.kochrezepte-server.com,
• www.grafik-archiv.com,
• www.genealogie.de
Leistungen angeboten, die nicht als kostenpflichtig erkennbar waren.

Bereits im Mai des vergangenen Jahres hatte das Landgericht Darmstadt auf Antrag der Wettbewerbszentrale die Gebrüder Schmidtlein GbR zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 24.000,– € verurteilt (Urteil vom 08.05.2007, Az. 12 O 532/06). Ferner hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 15.06.2007 (Az. 96 O 21/07 ) die Internetservice AG mit Sitz in der Schweiz zur Unterlassung verurteilt. Weitere Verfahren gegen Anbieter von Kostenfallen seien noch nicht abgeschlossen, so die Wettbewerbszentrale.

Eine ähnliche Geschäftsmasche verfolgt die Firma netsolution FZE mit Sitz in Dubai. Wer sich auf der Internetseite nachbarschaft24.net anmeldet, weil angeblich ein Bekannter nach ihm gesucht hat, erhält von netsolution eine Rechnung für das halbe Vertragsjahr. Über die Einzelheiten dieses Falles hatten wir in der Vergangenheit bereits ausführlich berichtet.

Wenn auch Sie in eine derartige Kostenfalle getappt sind, kontaktieren Sie einfach kurz telefonisch (02332/7041-0). Wir beraten Sie dann zu den Erfolgsaussichten. 

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