MICHAEL Rechtsanwaelte

Neue Adressbuchformulare unter dem Namen „Ihr örtliches Branchenbuch“ sind im Umlauf

In den letzten zwei bis drei Jahren fanden viele kleinere Gewerbetreibende Briefe von Adressbuchverlagen in der Post, welche sich als böse Überraschung entpuppten. Viele glaubten, es handele sich um einen bloßen Korrekturabzug. Später stellte sich das Ganze jedoch als eine um mehrere tausend Euro teure Fehlinvestition heraus.

Wir haben in der Vergangenheit bereits darüber berichtet, dass die Kanzlei MICHAEL zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen einen Adressbuchverlag aus Rostock, die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft, vertreten hat. Nun erreichen uns Anfragen von Mandanten, die in den letzten Tagen ein ähnliches Formular von einem Verlag namens SGW aus Kastellaun erhalten haben.

Der Adressbuchverlag betreibt ein Branchenverzeichnis unter der Internetseite www.ihr-oertliches-branchenbuch.com und verschickt nun unter diesem Namen zahlreiche Adressbuchformulare an Gewerbetreibende. In dem Formular findet der Adressat bereits seine persönlichen Daten wieder und wird aufgefordert , nach Überprüfung der Daten das Formular an die Firma SGW zurückzufaxen. Auf Grund der Überschrift „Ihr örtliches Branchenbuch“ gehen viele Adressaten davon aus, es handele sich lediglich um einen kostenlosen Korrekturabzug des ihnen bekannten Branchenbuches der Deutschen Telekom: „Das Örtliche“

Wer das Formular wie gefordert an die Firma SGW zurückfaxt, findet jedoch wenig später eine Rechnung über 804 € zuzüglich Umsatzsteuer in seinem Briefkasten. Lediglich im Kleingedruckten enthält das Formular einen Hinweis darauf, dass der Adressat mit seiner Unterschrift einen kostenpflichtigen Eintragungsantrag abgibt. Angeboten wird eine sog. Basisauskunft zum Preis von monatlich 45 € zuzüglich Umsatzsteuer sowie eine Basisauskunft Comfort zum Monatspreis von 67 € zuzüglich Umsatzsteuer. Der Vorteil der Basisauskunft Comfort besteht darin, dass die Homepage des Kunden verlinkt und ein automatischer Anfahrtsroutenplaner bereitgehalten wird. Die Auswahl zwischen den beiden Tarifen hat die Firma SGW für die Adressaten bereits vorgenommen. In den uns vorliegenden Fällen war auf den Formularen immer der Tarif Basisauskunft Comfort schon angekreuzt. Schliesslich wird in einem kleingedruckten Fließtext noch darauf hingewiesen, dass die Vertragslaufzeit 2 Jahre beträgt und die Eintragungsgebühr jährlich im voraus zu begleichen ist.

Wir raten dringend zu einer schnellstmöglichen Anfechtung des Vertrages. Die Formulare der Firma SGW vermitteln nach Ihrer äußeren Aufmachung den Eindruck , dass es sich um einen kostenlosen Korrekturabzug des „Örtlichen“ der Deutschen Telekom handelt. Überdies wird auf die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Vertragslaufzeit) nicht deutlich genug hingewiesen.

Wenn auch Sie ein Formular der Firma SGW unterschrieben haben, kontaktieren Sie uns einfach kurz telefonisch (02332/7041-0). Wir beraten Sie dann zu den Erfolgsaussichten.  

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