MICHAEL Rechtsanwaelte

LG Kleve bestätigt: Widerrufsfrist bei eBay beträgt einen Monat

von Rechtsanwalt Christoph Wink

Mit Urteil vom 02.03.2007 (8 O 128/06) hat sich nunmehr auch das LG Kleve der Rechtsprechung des KG Berlin und des OLG Hamburg angeschlossen, wonach die Widerrufsfrist bei einem Vertragsabschluß über die Internetplattform eBay nicht nur vierzehn Tage, sondern einen Monat betrage.

Zudem hat das LG entschieden, dass der eBay-Angebotstext sich mit einem etwaig eingestellten Bild der Ware(n) decken muß.

Das LG Kleve erteilte der Auffassung des LG Paderborn, welches eine Widerrufsfrist von vierzehn Tagen als gesetzeskonform ansieht, eine ausdrückliche Absage. Die Widerrufsbelehrung, die in einem eBay-Angebot enthalten ist, erfülle mangels Dauerhaftigkeit nicht die Voraussetzung der gesetzlich geforderten „Textform“ im Sinne des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB, so dass die Widerrufsfrist einen Monat betrage. Ein Verstoß hiergegen stelle einen Verstoß gegen das UWG dar, welcher Unterlassungsansprüche zugunsten des Mitbewerbers auslöse.

Einen Wettbewerbsverstoß nimmt das LG Kleve darüber hinaus an, wenn sich der (textlich dargestellte) Angebotsinhalt nicht mit einem in das Angebot eingebetteten Bild deckt.

Im entschiedenen Fall bot der Verkäufer Angelzubehör an. Sein Angebot lautete: “ Wir sortieren Ihnen 5 Pilker in den gängigsten Farben“. Das eingebundene Bild zeigte indessen 6 Pilker.

Für den Bietenden sei nicht klar ersichtlich, ob er für den angebotenen Preis 5 Pilker (so der Text) oder 6 Pilker (so das Bild) erhalte. Nach Auffasung der Klever Richter informierte der Verkäufer damit nicht hinreichend über ein wesentliches Merkmal der angebotenen Leistung, was einen Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, Art 240 EGBGB i.V.m. § 1 Abs.1 Nr. 4, 7 BGB-InfoV darstelle.

Den Streitwert setzte das LG Kleve mit € 15.000,- fest.

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