Neue Düsseldorfer Tabelle 01.01.2020
Seit dem 01.01.2020 wird die neue Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung von Kindesunterhalt herangezogen. Auf den ersten Blick sind die Bedarfssätze der Unterhaltsberechtigten spürbar gestiegen. Tatsächlich führt eine Neuberechnung des Unterhalts auch häufig zu einem Anstieg der Unterhaltszahlung.
Da aber ebenso die Selbstbehalte der Unterhaltsverpflichteten stark angestiegen sind, kann eine Neuberechnung des Unterhalts nicht selten auch zu einer Verringerung der Unterhaltszahlung führen, insbesondere in den unteren Einkommensgruppen.
Es lohnt sich daher sowohl aus Sicht des Unterhaltsberechtigten als auch des Unterhaltspflichtigen, die höhe der aktuellen Unterhaltsleistung überprüfen zu lassen.
Gerne werden wir dies für Sie übernehmen.
In Fragen zu Unterhaltsangelegenheiten steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marius Mell gerne zur Verfügung.
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