Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01. Januar 2019
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01. Januar 2019 bekannt gegeben. Auf der Internetseite des Gerichts lässt sich diese bereits einsehen.
Die Düsseldorfer Tabelle dient vornehmlich als Grundlage zur Ermittlung von Kindesunterhalt. Aufgrund sich verändernder Lebenshaltungskosten wird die Düsseldorfer Tabelle in regelmäßigen Abständen angepasst. In der Regel steigt die Zahlungspflicht der Unterhaltspflichtigen stetig an. Auch für das kommende Jahr sind Erhöhungen vorgesehen.
Unterhaltsberechtigte sollten ab Januar 2019 überprüfen, ob die erhaltenen Unterhaltszahlungen auch dem aktuellen Stand entsprechen. Gerne werden wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich sein.
Wenn Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder sonstigen familienrechtlichen Angelegenheiten haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marius Mell für Rückfragen gerne zur Verfügung.
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