MICHAEL Rechtsanwaelte

Neue Verkehrsregeln: Seit dem 28.04.2020 gelten neue Regeln und deutlich höhere Bußgelder für Autofahrer

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung ist am 28.04.2020 in Kraft getreten. Sie bringt einige neue Regelungen und höhere Bußgelder mit sich, die für mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer sorgen sollen.Wer zu schnell fährt oder auf einem Radweg hält, muss sich künftig auf härtere Sanktionen einstellen. Die Straßenverkehrsordnung enthält unter anderem folgende neue Regelungen:

  • Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts wird bereits ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt.
  • Auch Halt- und Parkverstöße werden ab sofort härter sanktioniert. Insbesondere für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz oder auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge wird nun ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro fällig.
  • Für Autos gilt ein generelles Haltverbot auf Schutzstreifen für den Radverkehr. Schutzstreifen sind die mit einer gestrichelten weißen Linie auf der Fahrbahn gekennzeichneten „Radwege“. Dort war das Halten bislang bis zu 3 Minuten erlaubt. Das Halten und Parken auf Rad- und Gehwegen oder Schutzstreifen für Radfahrer wird nun mit einer Geldbuße bis zu 100 € geahndet. Bei schwereren Verstößen ist zudem der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen.
  • Für das Nichtbilden einer Rettungsgasse, auch ohne Eintritt einer konkreten Gefahr oder Behinderung der Rettungskräfte, drohen Bußgelder von 200 bis 320 Euro, ein Monat Fahrverbot, sowie die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister. Gleiches gilt für das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse.
  • Für die Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t ist nunmehr geregelt, dass diese beim Rechtsabbiegen innerorts nur in Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße in Höhe von 70 Euro geahndet werden.
  • Fahrzeuge, die innerorts Fahrräder oder E-Roller überholen, müssen mindestens 1,5 Meter Seitenabstand einhalten, außerorts sogar zwei Meter. Dies gilt allerdings nicht mehr, wenn Radfahrer vor einer Ampel oder Kreuzung rechts neben wartende Autos fahren.
  • Daneben werden weitere Geldbußen, wie z. B. fehlerhafte Abbiegevorgänge oder Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- oder Aussteigen angehoben oder zum Teil sogar verdoppelt.

 

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