Neue Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
Am 31.05.06 hat das Bundeskabinett eine neue Regelung zu Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen. Die Verordnung ist eine bundeseinheitliche Regelung. Das Kennzeichen soll nach der Höhe der Partikelemissionen der Kfz erfolgen. Zudem wird ein Verkehrszeichen eingeführt, das die örtlichen Behörden zur Anordnung von Verkehrsbeschränkungen aufstellen können. Für gekennzeichnete Kfz gelten weniger Fahrbeschränkungen
Die Emissionen aus Dieselmotoren tragen mit einem deutlichen Anteil zur Feinstaubbelastung bei, erläuterte das Bundesumweltministerium den Vorstoß des Kabinetts. Für Fahrzeuge mit sehr hohem Ausstoß könnten deswegen örtliche Fahrbeschränkungen unabweisbar sein. Durch Plaketten gekennzeichnete Kraftfahrzeuge könnten von solchen Beschränkungen ganz oder teilweise ausgenommen werden. Gekennzeichnet werden nach Angaben des Umweltministeriums Pkw, Lkw und Busse von Euro 2 bis Euro 4 und Euro II bis Euro V nach den von den Fahrzeugen eingehaltenen europäischen Grenzwertstufen. Durch Nachrüstung des Fahrzeugs könnten Halter die Eingruppierung in eine bessere Schadstoffgruppe erreichen.
Änderungen des Bundesrates übernommen
Der jetzige Beschluss der Bundesregierung beinhaltet Änderungen der ursprünglich beschlossenen Kennzeichnungsverordnung, wie der Bundesrat gefordert hatte. So entfällt die Schadstoffgruppe 5 für Diesel-Pkw mit einem Partikelgrenzwert von 5 Milligramm pro Kilometer (Euro 5) und die Plaketten erhalten je nach Schadstoffausstoß unterschiedliche Farben. Die Verordnung wird fünf Monate nach Verkündung in Kraft treten. Die Verkündung könne aber erst nach abgeschlossenem Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission erfolgen, teilte das Umweltministerium mit.
Freiwilliger Erwerb
Ausgegeben werden die Plaketten durch die Kfz-Zulassungsstellen, die Technischen Überwachungsvereine und durch zur Abgasuntersuchung zugelassene Werkstätten. Der Autofahrer kann selbst entscheiden, ob er eine Plakette erwirbt.
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