Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums tritt in Kraft
29. August 2008Im Kampf gegen Produktpiraterie und zur Stärkung des geistigen Eigentums tritt am 01.09.2008 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie in Kraft.
Im Kampf gegen Produktpiraterie und zur Stärkung des geistigen Eigentums tritt am 01.09.2008 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie in Kraft.
Das LAG Bremen verkündete (Urt. v. 17.06.2008 – 1 Sa 29/08), dass ein Stundenlohn von 5 Euro für Arbeitskräfte, die als Auspackhilfen im Supermarkt tätig sind, sittenwidrig niedrig ist.
Ein Vermieter kann im Rahmen einer Mieterhöhung gemäß § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB keinen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn eine in einem Formularmietvertrag enthaltene Klausel, die den Mieter zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet, unwirksam ist. So entschied der BGH am 9. Juli 2008 (Az: VIII ZR 181/07)
In seinem Beschluss vom 15. April 2008 (Az: 32 S 1/08) legte das Landgericht fest, dass bei Störung des Hausfriedens durch einen Mieter diesem fristlos gekündigt werden kann.
Nach dem I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 17.07.200 – Az. I ZR 219/05) können auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, von den Tonträgerherstellern auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden.
Das ungefragte Umstellen eines Telefonanschlusses auf einen neuen Netzbetreiber (sog. Slamming) ist verboten und stellt eine abmahnfähige Wettbewerbsverletzung dar. Dies sei eine unzumutbare Belästigung der betroffenen Verbraucher und zugleich eine gezielte Behinderung anderer Wettbewerber (Urt. v. 27.03.2008 – Az.: 312 O 340/07).
In der Entscheidung des LG Leipzig vom 08.02.2008 (Az. 5 O 383/08) wurde festgestellt, dass Eltern für die Filesharing-Abmahnungen für ihre Kinder haften, sofern nicht zumindest Standartsoftware installiert ist, um so den Urheberrechtsverletzungen durch ihre Kinder vorzubeugen. Dies stellt insofern eine Gegeposition zu der Entscheidung des OLG Düsseldorf dar.
In seinem Urteil vom vom 17. 7. 2008 (I ZR 197/05) entschied der BGH, dass die Angabe einer eMail-Adresse auf der Website eines Sportvereines in der Rechtsform des eingetragenen Vereins keine konkludente Einwilligung, gewerbliche Anfragen nach Dienstleistungen des Vereins (hier: Platzierung von Bannerwerbung auf der Website des Vereins) mittels E-Mail zu empfangen, sei.
Das neue Urheberrecht tritt am 1. September 2008 in Kraft (BT-Drs. 279/2008). Hervorzuheben sind die Änderungen der § 97a UrhG und § 101 Abs. 9 UrhG.
In seinem Urteil (vom 26.06.2008 – Az. I ZR 221/05) befand der BGH den Abschluss eines Garantievertrages mit einer Laufzeit von 40 Jahren mit den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbar. Die Zusage zu einer „Extremen Garantie“ ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn sie sich auf eine Sache bezieht, die bei normaler Abnutzung eine entsprechend lange […]