OLG Koblenz: Streitwert bei Rechtsstreit über unerwünschte Werbemails
von Rechtsanwalt Christoph Wink
Das OLG Koblenz hat in seinem Beschluß vom 29.09.06 (14 W 590/06), auf den aktuell jurPC hinweist, entschieden, dass bei einem Rechtsstreit über unverlangt zugesandte eMail-Werbung (spam-mails) ein Streitwert von € 10.000,- als angemessen anzusehen ist und bestätigt damit die vorinstanzlich ergangene Entscheidung des LG Mainz (2 O 188/06).
Das Gericht bekräftigt ausdrücklich, dass spam-mails keinen Bagatellcharakter aufweisen. „Es handelt sich um ein Ärgernis, dessen finanziellem Anreiz nur durch eine entsprechende Streitwertfeststetzung begegnet werden kann“, so die Koblenzer Richter.
OLG Koblenz, Beschl. vom 29.09.06 (14 W 590/06), jurPC Web-Dok 27/2007
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