MICHAEL Rechtsanwaelte

OVerwG RL-P: Deutsche Bahn muss für Stra

Die DB Netz AG muss für die Sanierung einer Straßenüberführung an den Landkreis Alten­kirchen ca. 125.000,00 € zahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.  

Der Landkreis Altenkirchen ist Träger der Straßenbaulast für eine Kreisstraße, die mit einer 1886 errichteten Brücke die Bahnlinie Altenkirchen-Au (Sieg) überquert. Die Unterhaltungs­last für die Brücke oblag zunächst der Deutschen Bundesbahn und ist am 1. Januar 1994 auf den Landkreis übergegangen. Die bereits in den Jahren 1979, 1986 und 1990 fest­gestellten erheblichen Mängel an dem Bauwerk wurden bis zum Übergang der Straßenbau­last auf den Landkreis nicht beseitigt. Das Verwaltungsgericht verurteilte die DB Netz als Rechtsnach­folgerin der Bundesbahn zur Zahlung der Kosten für die Beseitigung der Schäden am Mauerwerk. Das Oberverwaltungsgericht verpflichtet die DB Netz darüber hin­aus, auch die Kosten zu tragen, die für die Wiederherstellung der Tragfähigkeit der Brücke anfallen. 

Die durchgeführte Beweisaufnahme habe erhebliche Schäden an dem Brückenbauwerk ergeben, die die Tragfähigkeit der Brücke minderten. Sie seien darauf zurückzuführen, dass die Bundesbahn ihrer Erhaltungspflicht nicht nachgekommen sei. Da die DB Netz dafür ein­zustehen habe, dass die Brücke sich beim Übergang der Unterhaltungslast auf den Land­kreis in ordnungsgemäßem Zustand befunden habe, müsse sie nun die Kosten für die Sanie­rung tragen, so das Oberverwaltungsgericht. 

Urteil vom 11. Mai 2006; Aktenzeichen: 1 A 10102/04.OVG 

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