MICHAEL Rechtsanwaelte

Patientenverfügung in Zeiten von Corona

Mehrfach haben uns jetzt Anfragen von Mandanten erreicht, wie es sich mit bereits beurkundeten Patientenverfügungen in Zeiten von Corona, vor allem im Hinblick auf künstliche Beatmung verhält.

Hier können wir „Entwarnung“ geben. Die Patientenverfügung steht einer Beatmung bei Corona nicht im Wege!

In den Vollmachten ist klar geregelt, dass „in jedem Fall die Ausschöpfung aller ärztlichen und pflegerischen Möglichkeiten gewünscht wird, solange Aussicht auf Heilung oder Linderung besteht.“ Diese Heilungsmöglichkeit besteht eben bei einer corona-bedingten Lungenentzündung.

Erst, wenn der Betroffene „an einer Krankheit leidet, die nach ärztlicher Beurteilung einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen hat, wird der Einsatz oder die Aufrechterhaltung lebenserhaltender und – verlängernder intensiv – medizinischer Behandlungsmaßnahmen ab, die nur den Eintritt des Todes verzögern und das Leiden verlängern, abgelehnt. (…) “ Es folgt dann der Passus „Insbesondere lehne ich in den oben beschriebenen Situationen ab: (…) künstliche Beatmung. Ich wünsche stattdessen die Gabe von Medikamenten zur Linderung der Luftnot. Die Möglichkeit einer Bewusstseinseintrübung oder einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Medikamente nehme ich in Kauf“

Daraus lässt sich eben folgern, dass erst bei sicher tödlichem Verlauf eine Beatmung nicht stattfinden soll. Wer dennoch auf keinen Fall künstlich beatmet werden will, sollte dies ebenfalls explizit in die Verfügung hineinschreiben – und das ist auch der einzige Fall, in denen eine Änderung der Patientenverfügung notwendig ist.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Notarin Maike Schulte-Hermes gerne zur Verfügung.

 

 

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