MICHAEL Rechtsanwaelte

Preisklauseln in Verträgen – Neue gesetzliche Regelung

Seit dem 14.09.2007 ist bei der Abfassung von Preisklauseln in Verträgen zwingend das Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (PreisklauselG) zu berücksichtigen.

Das Gesetz sieht für Wertsicherungsklauseln ein generelles Indexierungsverbot mit konkreten Ausnahmetatbeständen vor. Das – bislang erforderliche – Genehmigungverfahren unter Beteiligung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) entfällt.

Auf „Alt“-Klauseln, die bis zum 13.09.2007 vereinbart wurden, sind weiterhin – vorbehaltlich einer nachträglichen vertraglichen Änderung – das Preisangaben- und Preisklauselgesetz und die Preisklauselverordnung anzuwenden. 

  

Linkhinweis:

Der Text des PreisklauselG kann über die Internetpräsenz des Bundesministeriums der Justiz (www.gesetze-im-internet.de) abgerufen werden.

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