Bau- und Architektenrecht
Das private Bau- und Architektenrecht regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen Bauherren, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieuren und anderen Beteiligten. Wir unterstützen unsere Mandanten bei Bauverträgen, Architektenverträgen, Mängelhaftung und Honorarfragen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, §§ 631–651 BGB) → Werkvertragsrecht für Bau- und Architektenverträge
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) → Sonderregelungen für Bauverträge
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) → Regelungen zur Vergütung von Architekten und Ingenieuren
1. Bauvertragsrecht (BGB & VOB/B)
Bauvertrag nach BGB (§§ 650a ff. BGB):- Pflichten des Bauunternehmers: Erstellung eines mangelfreien Werks (z. B. Haus, Straße, Brücke).
- Pflichten des Bauherrn: Zahlung des vereinbarten Preises.
- Änderungen am Bauvorhaben: Der Bauherr kann Änderungen verlangen, aber der Unternehmer hat Anspruch auf Mehrvergütung.
- Bauzeit und Verzögerungen: Ansprüche auf Vertragsstrafe oder Schadensersatz bei Bauverzug.
- Gilt oft für öffentliche Bauprojekte oder wenn vertraglich vereinbart.
- Enthält spezielle Regelungen zu Mängelhaftung, Bauzeiten und Abschlagszahlungen.
- Kürzere Gewährleistungsfristen für Mängel (4 Jahre statt 5 Jahre nach BGB).
2. Architekten- und Ingenieurrecht
Architektenvertrag:- Planungspflicht: Der Architekt muss das Bauvorhaben fachgerecht entwerfen und überwachen.
- Haftung für Planungsfehler: Architekten haften für fehlerhafte Entwürfe oder falsche Bauüberwachung.
- Urheberrecht des Architekten: Ein Bauherr darf das Bauwerk nicht ohne Zustimmung verändern.
- Regelt die Vergütung von Architekten und Ingenieuren (Mindest- und Höchstsätze).
- Wird oft durch individuelle Honorarvereinbarungen ergänzt.
3. Mängelhaftung und Gewährleistung
- Mängel während oder nach der Bauphase: Der Bauherr kann Nachbesserung oder Minderung verlangen.
- Gewährleistungsfristen:
- 5 Jahre nach BGB.
- 4 Jahre nach VOB/B.
- Schadensersatz bei Baupfusch: Wenn Mängel zu Folgeschäden führen (z. B. Wasserschäden durch undichte Dächer).
4. Typische Streitfälle im Bau- und Architektenrecht
Wir vertreten unsere Mandanten in folgenden Konflikten:
- Baumängel und Nachbesserungspflicht (z. B. Risse im Mauerwerk, undichte Dächer).
- Kostensteigerungen und Nachforderungen (z. B. Mehrkosten für Baumaterialien oder zusätzliche Arbeiten).
- Verzögerungen und Bauzeitüberschreitungen (z. B. Baustopp wegen Planungsfehlern).
- Kündigung von Bau- oder Architektenverträgen (z. B. bei Insolvenz eines Bauunternehmens).
- Honorarstreitigkeiten mit Architekten und Ingenieuren (z. B. überhöhte Rechnungen oder nicht erbrachte Leistungen).
Wir begleiten Bauherren, Architekten und Unternehmen in allen Phasen eines Bauprojekts – von der Vertragsgestaltung bis zur Streitbeilegung.